Teilwertvermutung

Teilwertvermutung - Definitionen

Von der Rechtsprechung im Rahmen der Teilwertfindung aufgestellte Vermutungen:

(1) An Bewertungsstichtagen nahe dem Anschaffungszeitpunkt entspricht der Teilwert den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

(2) Bei einem nicht abnutzbaren Wirtschaftsgut im Anlagevermögen verbleibt es auch an späteren Bewertungsstichtagen bei den Anschaffungskosten.

(3) Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entspricht der Buchwert (= Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Absetzung für Abnutzung (AfA)) dem Teilwert.

(4) Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens ist der Teilwert aus dem Einkaufspreis abzuleiten. Für alle Vermutungen gibt es Widerlegungsgründe, die zu anderen Werten führen können, allerdings trägt der Steuerpflichtige die Nachweispflicht für die Widerlegungsgründe.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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