Konzernabschluss, Konsolidierungskreis

Konzernabschluss: Konsolidierungskreis

Anzahl der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Gem. § 294 HGB besteht grundsätzlich Konsolidierungspflicht für alle in- und ausländischen Konzernunternehmen.

Konsolidierungswahlrecht

Ein Konsolidierungswahlrecht besteht gem. § 296 HGB in folgenden vier Fällen:

Einer erheblichen und dauernden Beschränkung der Rechte des Mutterunternehmens

Unverhältnismäßig hohem Kosten- und Zeitaufwand der Datenbeschaffung

Weiterveräußerungsabsicht eines Konzernunternehmens

Untergeordnete Bedeutung eines Konzernunternehmens. Sind mehrere Unternehmen von untergeordneter Bedeutung, dann ist von einer Gesamtbetrachtung auszugehen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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