Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Jahresüberschuss/-fehlbetrag - Definition
Ergebnisgröße in der handelsbilanziellen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die nach Berücksichtigung aller Erträge und aller Aufwendungen verbleibt. Ein Jahresüberschuss, d. h. ein Mehrbetrag der Erträge gegenüber den Aufwendungen, kann grundsätzlich entweder in die Rücklagen eingestellt - und damit im Unternehmen als Eigenkapital gebunden -, oder aber an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Ein Jahresfehlbetrag, d. h. ein Mehrbetrag der Aufwendungen über die Erträge, führt zu einer Eigenkapitalminderung.
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