Handwerkskammer

Handwerkskammer - Definition

Kammer, d. h. ein Unternehmensverband mit Zwangsmitgliedschaft, der gem. § 91 Handwerksordnung die Interessen des Handwerks zu fördern, die Behörden durch Anregungen, Vorschläge und Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten hat. Außerdem obliegt es der Handwerkskammer, die Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen (Meister) zu erlassen. Im Gegensatz dazu ist eine Innung ein freiwilliger Zusammenschluss von Handwerkern.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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