Grundsatz der Vorsicht

Grundsatz der Vorsicht - Definition

Zentraler und wichtigster Bilanzierungsgrundsatz (Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)) im deutschen Bilanzrecht, der aus dem Gläubigerschutzprinzip abgeleitet wird und eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden verlangt (§ 252 I 4 HGB). Das Vorsichtsprinzip findet seinen konkreten Niederschlag im Wesentlichen in folgenden hieraus ableitbaren GoB:

(1) Realisationsprinzip

(2) Imparitätsprinzip

(3) Anschaffungswertprinzip

(4) Grundsatz der Einzelbewertung

(5) Maßgeblichkeitsprinzip

Der Grundsatz der Vorsicht gilt infolge des Maßgeblichkeitsprinzips gem. § 5 I 1 EStG grundsätzlich auch für die Steuerbilanz.

IFRS und US-GAAP kennen zwar auch das Vorsichtsprinzip, doch hat das Vorsichtsprinzip dort nicht einen übergeordneten Stellenwert, sondern eine dem Prinzip der Fair Presentation nachgelagerte Bedeutung.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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