Grundsatz der Vorsicht
Grundsatz der Vorsicht - Definition
Zentraler und wichtigster Bilanzierungsgrundsatz (Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)) im deutschen Bilanzrecht, der aus dem Gläubigerschutzprinzip abgeleitet wird und eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden verlangt (§ 252 I 4 HGB). Das Vorsichtsprinzip findet seinen konkreten Niederschlag im Wesentlichen in folgenden hieraus ableitbaren GoB:
(4) Grundsatz der Einzelbewertung
Der Grundsatz der Vorsicht gilt infolge des Maßgeblichkeitsprinzips gem. § 5 I 1 EStG grundsätzlich auch für die Steuerbilanz.
IFRS und US-GAAP kennen zwar auch das Vorsichtsprinzip, doch hat das Vorsichtsprinzip dort nicht einen übergeordneten Stellenwert, sondern eine dem Prinzip der Fair Presentation nachgelagerte Bedeutung.
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