Ecklohn

Ecklohn - Definition

Der im Tarifvertrag für einen über 21 Jahre alten Facharbeiter der untersten Tarifgruppe festgesetzte Normallohn. Er bildet damit die Grundlage für die Berechnung der Grundlöhne für die anderen Lohngruppen (Lohnformen). Der Ecklohn ist bei Tarifverhandlungen jeweils ein Verhandlungsgegenstand.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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