Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsicht - Definition
Analog der Banken- und Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wahrgenommene Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherung) durch das Versicherungsaufsichtsgesetz vom 13. 10. 1983.
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