Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen - Definition

Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Zum 1.1. 2014 waren 95 Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen, mit 52 weiteren Staaten wird über solche Abkommen neu aus- bzw. nachverhandelt. Mit 6 Staaten besteht ein Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer, mit weiteren zwei Staaten wird ein solches Abkommen gerade neu verhandelt. Das älteste Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht mit Österreich aus dem Jahr 1954, auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern mit Griechenland aus dem Jahr 1910. Beide wurden jeweils fortentwickelt und dem aktuellen Rechtstand angepasst. Die OECD hat ein Musterabkommen entwickelt, das bei den Verhandlungen meistens Ausgangspunkt für die konkreten bilateralen Abkommen darstellt. Diese haben als völkerrechtliche Verträge Vorrang vor den nationalen Steuergesetzen und erreichen eine weitgehende Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Zuweisung des Besteuerungsrechtes auf nur einen der beteiligten Staaten oder bei Doppelbesteuerung durch Anrechnung, Abzug oder Freistellung der Einkommen bzw. Steuer im jeweils anderen Staat.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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