Betriebsnotwendiges Kapital

Betriebsnotwendiges Kapital - Definition

Kapitalbetrag, der im leistungswirtschaftlichen (betrieblichen) Bereich eines Unternehmens gebunden ist. Er ergibt sich aus der Differenz des betriebsnotwendigen (betriebsbedingten) Vermögens abzüglich der zinslos zur Verfügung stehenden Mittel, wie erhaltene Anzahlungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zum betriebsnotwendigen Vermögen zählen sämtliche Vermögensgegenstände, die zur Aufrechterhaltung des Betriebszweckes erforderlich sind. Nicht zu berücksichtigen sind also stillgelegte Anlagen, Wertpapiere und dergleichen. Für den externen Analytiker wird folgendes Ermittlungsschema vorgeschlagen:

  Gesamtes Vermögen lt. Bilanz

./. Finanzanlagen

./. Sonstige Vermögensgegenstände

./. Wertpapiere des Umlaufvermögens

= Betriebsnotwendiges Vermögen

Für interne Zwecke können differenzierte Betrachtungen erfolgen. In manchen Unternehmen wird das betriebsnotwendige Vermögen auf Basis von Zeitwerten bzw. Restbuchwerten auf Basis der kalkulatorischen Abschreibung ermittelt. Andere Unternehmen wiederum berechnen durchschnittlich gebundene Werte, zum Beispiel beim Anlagevermögen die Hälfte der Wiederbeschaffungskosten. Das betriebsnotwendige Vermögen bildet die Bezugsgröße für die Berechnung der Renditekennzahl Return on Investment (RoI).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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