Auflassung

Auflassung - Definition

Durch einen Notar durch eine Notarielle Beurkundung dokumentierte Einigung der Übertragung eines Grundstückes vom Verkäufer an den Käufer im Grundbuch (§ 925 BGB).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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