Akzept

Akzept - Definition

Unterschrift eines Bezogenen (Akzeptant) auf einem Wechselformular. Mit dem Akzept wird aus der Tratte (Wechsel ohne Akzept) eine vollständige Wechselurkunde, wobei zu beachten ist, dass auch ohne die Unterschrift des Bezogenen der Wechsel gültig sein kann, wenn die acht gesetzlichen Bestandteile (Wechsel) vorliegen.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren