Der "Flash-Crash" - Teil 1
Vielleicht ist es an der Zeit, einige Grundregeln des Tradings in bestimmten Basiswerten außer Kraft zu setzen. In dieser Kolumne gehe ich auf die Begrifflichkeit und mögliche Ursachen ein.
Als "Flash Crash" (deutsch nüchtern übersetzt: "Blitzartiger Einbruch") bezeichnet man eigentlich den Kursverlauf des amerikanischen Aktienmarktes am 06. Mai 2010. Innerhalb von wenigen Minuten brach der S&P 500 um fast 6 Prozent ein, der Dow Jones verlor beinahe 1.000 Punkte. Noch dramatischer waren die Abschläge bei einigen Index-Schwergewichten, wie etwa Procter & Gamble. Im Tagestief betrug der Verlust hier rund 99 Prozent oder etwa 200 Milliarden Dollar an Marktkapitalisierung.
Bei der Ursachenforschung bemühte man die gleichen Erklärungen, wie auch beim Kurseinbruch der Goldnotierungen am Montag (Minus 30 US-Dollar in Millisekunden).
Die "Fat-Finger-Theorie"
Ein Händ¬ler vertippt sich bei der Ordereingabe und verkauft bspw. statt 1.000 Kontrakten gleich 100.000 Kontrakte. Möglich, aber nicht wahrscheinlich. Es gibt zahlreiche Plausibilitätskontrollen. Andernfalls würden solche Fälle, angesichts des Bierkonsums englischer Händler in der Mittagspause, viel häufiger auftreten. Computergesteuerte Handelsprogramme Mehrere, voneinander unabhängige, Programme haben zufällig den gleichen Stopp-Loss, wodurch eine Verkaufslawine in Gang gerät. Ebenfalls unwahrscheinlich, denn die Kurse bewegten sich auf einem charttechnisch unspektakulärem Niveau. Zudem zeichnen sich gerade moderne Handelsprogramme durch eine extrem schnelle Reaktion auf fehlendes Volumen aus.
Absichtliche Manipulation
Per Ausschlussverfahren die wahrscheinlichste Erklärung! Auch wenn ich mit dieser Erklärung meine Bauchschmerzen habe, denn gerade im Goldmarkt ranken die wildesten Gerüchte um Preismanipulation. Langfristig erscheinen mir diese Geschichten sehr weit her geholt, aber im kurzfristigen Handel kommt es immer wie zu Bewegungen, die ziemlich eindeutig auf eine gezielte Einflussnahme hindeuten.
Der Autor erklärt, dass weder er noch eine mit ihm verbundene Person im Besitz von in der Analyse erwähnten Finanzinstrumenten ist und dass keinerlei Interessenkonflikt besteht.
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