Forstwirt verkauft Kalamitäts-Holz - Finanzamt erkennt Notverkäufe nicht an #recht

24.01.25 11:54 Uhr

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Ein Forstwirt hat windbruchbedingten Notverkäufe. Das zuständige Finanzamt erkennt die steuerermäßigten Not-Verkäufe nicht an. DabWeiter zum vollständigen Artikel bei Agrarheute

Quelle: Agrarheute

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