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Muss ich dem Finanzamt Goldverkäufe melden?

01.09.18 17:30 Uhr

Muss ich dem Finanzamt Goldverkäufe melden? | finanzen.net

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Rohstoffe

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Ich habe über viele Jahre Goldbarren im heimischen Tresor gelagert, diese aber kürzlich verkauft, weil es in meinen Viertel mehrere Wohnungseinbrüche gab. Muss ich den Verkauf in der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt prüfen kann, ob auf den Gewinn Abgaben anfallen - oder darf man bei Haltefristen von einem Jahr und länger schweigen? Und welche Anlagealternativen gibt es zu physischem Gold?

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€uro am Sonntag:
Veräußerungsgewinne von Edelmetallen sind nur dann als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt", sagt Daniel Sahm, Steuerberater bei Ecovis Bayla-Union in München. Nach der amtlichen Ausfüllanleitung zur maßgeblichen "Anlage SO" sind nur solche Veräußerungen in der Steuererklärung anzugeben, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. "Sollte ein atypischer Sachverhalt vorliegen und Zweifel daran bestehen, ob die Veräußerung innerhalb der Frist erfolgt, empfiehlt es sich dennoch, den Sachverhalt seinem Finanzamt offenzulegen", rät Sahm, der auf Steuerfragen bei Kapitalanlagen spezialisiert ist.
Immer mehr Goldinvestoren legen sich aber keine Barren und Münzen mehr in heimische Tresore, sondern investieren in ETCs, die den Goldpreis als Wertpapier abbilden, aber einen Ausliefungsanspruch verbriefen. Xetra-Gold ist der mit Abstand größte physisch hinterlegte Gold-ETC, bei dem Anleger sich ihr verbrieftes Gold grammgenau ausliefern lassen können. Es wird wie physisches Gold behandelt, ist also nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Gleiches gilt für Euwax-Gold II. Der Emittent, eine Tochter der Börse Stuttgart, teilte kürzlich mit, dass Banken die Abgeltungsteuer bei diesem ETC künftig nicht mehr automatisch erheben werden.


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