VW Abgasmanipulation: Die wichtigsten Fragen für Aktionäre zu einer Klage auf Schadensersatz bei Volkswagen
Die Abgasmanipulationen bei Volkswagen haben 2015 zu einem Kurssturz der VW-Aktie geführt. Anleger haben sehr gute Chancen auf Schadensatz, weil die Unternehmensleitung vermutlich gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften verstoßen hat.
In den nächsten Wochen wird vom Landgericht Braunschweig ein Musterkläger bestimmt. Dann kann das Verfahren starten. Noch können VW-Aktionäre ihre Chancen auf Schadensersatz wahrnehmen. Viele Fondsgesellschaften klagen bereits auf Schadensersatz. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet Privatanlegern unter www.widerruf.info/vw eine kostenlose Möglichkeit, ihre Ansprüche durch erfahrene Anwälte prüfen zu lassen. Auch eine Prozessfinanzierung ist möglich, bei der das Kostenrisiko ausgeschaltet ist. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.
1. Wer hat Aussichten auf Schadenersatz?
Aussichten auf Schadenersatz haben alle, die nach dem 6. Juni 2008 VW-Wertpapiere gekauft haben. In Frage kommen VW-Vorzugsaktien, VW-Stammaktien, VW-Anleihen, VW-Derivate sowie Porsche-Aktien. Besonders gute Chancen haben Sie, wenn Sie nach dem 1. Juni 2014 gekauft haben. Ab diesem Zeitpunkt kann unterstellt werden, dass die Unternehmensführung von VW von den Manipulationen wusste, ohne diese allerdings bekannt zu machen.
2. Muss ich die Papiere noch im Depot haben?
Nein. Für die Geltendmachung von Schadensersatz ist es unerheblich, ob Sie die Papiere noch besitzen oder nicht. Falls die Papiere bereits verkauft wurden, ist es notwendig, dass die Transaktion mit Verlust abgeschlossen wurde. Am besten sind die Aussichten für Papiere, die Sie am Abend des 18. September 2015 im Depot haben. In diesem Fall ist Ihnen nach Ansicht von Experten ein sogenannter Kursdifferenzschaden entstanden, bei dem Sie nicht nachweisen müssen, dass Sie die Papiere nicht gekauft hätten, wenn Ihnen die Informationen über die Abgasmanipulationen vorgelegen hätten.
3. Welche Kosten entstehen?
Die Prüfung Ihrer Ansprüche durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei unter www.widerruf.info/vw ist kostenlos. Wird festgestellt, dass gute Aussichten auf Schadensersatz bestehen, so können Kosten entstehen, um die Verjährung durch einen Mahnbescheid oder eine Klage zu verhindern. Über die Kosten werden Sie ausführlich aufgeklärt. Erstmals gibt es auch die Möglichkeit, mit Hilfe einer Prozessfinanzierung ganz ohne Kostenrisiko zu klagen. Voraussetzung dabei ist, dass der Anleger mindestens 100 Aktien nach Mai 2014 gekauft hat und diese bei Veröffentlichung des Abgasskandals im September 2015 im Depot hatte. Im Rahmen der Prozessfinanzierung müssen 33 Prozent des erhaltenen Schadensersatzes an den Prozessfinanzierer gezahlt werden. Ansonsten entstehen keine Kosten. Erhält der Anleger also keinen Schadensersatz, dann hat er auch keinerlei Kosten.
4. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung greift dann, wenn kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten nicht im Rahmen der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen ist. Gute Chancen bestehen, wenn die Rechtsschutzversicherung vor 2012 abgeschlossen wurde und zwischenzeitlich keiner Änderungen Rechtsschutzbedingungen zugestimmt wurde.
5. Wie ist der weitere Fortgang?
In der Regel erhalten Sie von 2-3 Werktagen eine Rückmeldung der betreuenden Kanzlei, aus der hervorgeht, welche Aussichten auf Schadensersatz Sie haben. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich für Sie.
6. Auf welcher Basis wird Schadensersatz gefordert?
Die Forderung nach Schadensersatz kann juristisch unterschiedlich begründet werden. Die stichhaltigste und aussichtsreichste Argumentation besagt, dass die Unternehmensführung von VW die Anleger im Unklaren über die Manipulationen gelassen hat. Anleger, die ihre Papiere nach dem 1. Juni 2014 erworben haben, profitieren davon, dass der Vorstand zu diesem Zeitpunkt nachweislich über die Manipulationen informiert war, aber eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung unterlassen hat.
7. Wann droht Verjährung?
Die relevante Verjährungsfrist liegt im Mai 2017. Dann sind drei Jahre seit dem Zeitpunkt vergangen, zu dem der VW-Vorstand nachweislich über die Abgas-Manipulationen informiert war - diese allerdings nicht pflichtgemäß dem Kapitalmarkt mitgeteilt hat. Daher sollten auf jeden Fall verjährungshemmende Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt ergriffen werden - das kann eine individuelle Klage oder eine Klage über unsere Prozessfinanzierung sein oder eine Anmeldung zum Musterverfahren.
8. Wann ist mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen?
Es wurden diverse Anträge auf Musterverfahren gestellt. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Wochen sämtliche individuellen Klagen ausgesetzt werden und ein Musterkläger ausgewählt wird. Dieser dürfte Ende 2016 feststehen. Ab diesem Zeitpunkt können alle weiteren Anleger sechs Monate lang ihre Fälle zu diesem Musterverfahren anmelden. Experten erwarten, dass dieses Verfahren rund zwei Jahren dauern wird. Eine Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH könnte noch einmal genauso lange in Anspruch nehmen. Ein Urteil in diesem Musterfall hat grundsätzliche Bedeutung für alle Ausgangsverfahren. Eine rechtskräftige Entscheidung kann also durchaus bis zum Jahr 2020 dauern.
9. Wie sollten betroffene Anleger vorgehen?
Erster Schritt sollte die Prüfung der individuellen Chancen durch einen spezialisierten Anwalt sein, beispielsweise mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw. Dabei erfahren Sie, welche Alternativen Ihnen offenstehen und können entscheiden, ob Sie auf eigene Kosten vorgehen wollen oder die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung nutzen möchten. Wichtig ist, dass Sie keine Zeit verlieren, da bereits kurzfristig die Verjährung der Ansprüche droht.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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