Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Abgasaffäre: So klagen VW-Aktionäre ohne Kostenrisiko auf Schadensersatz

01.08.16 08:36 Uhr

Abgasaffäre: So klagen VW-Aktionäre ohne Kostenrisiko auf Schadensersatz | finanzen.net

Zugegeben: Die Liste von Klagen deutscher Aktionäre auf Schadensersatz wegen Kursverlusten ist lang - und wenig erfolgreich.

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Denn so gut wie nie gelang es bisher, mit Hilfe einer Klage oder eine Schiedsgerichtsverfahrens Geld zurück zu bekommen. Stattdessen verursachten Klagen häufig nur zusätzliche Kosten für Aktionäre. Im Fall der Abgasaffäre (Dieselgate) bei Volkswagen sieht die Sache aber grundlegend anders aus. Hier stehen die Chancen sehr gut, Schadensersatz zu bekommen. So gut, dass jetzt mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) erstmals eine Klage ohne Kostenrisiko möglich ist - zumindest dann, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind und Anleger sich beeilen.

Im September 2015 erlebte der deutsche Aktienmarkt einen der spektakulärsten Kursstürze eines Blue Chips in seiner Geschichte. Was zunächst recht unspektakulär als Meldung in den Abendnachrichten begann, wuchs sich innerhalb weniger Tage zu einem wahren Crash in den Aktien der Volkswagen AG aus. Der Kurs der VW-Aktien fiel nach Bekanntwerden der Manipulationen innerhalb weniger Tage um fast 50 Prozent. Viele Experten sind der Meinung, dass den Aktionären aufgrund der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Regeln Schadensersatz zusteht.

Die Argumentation dahinter ist so simpel wie nachvollziehbar: Die Unternehmensführung von VW wusste spätestens ab Mai 2014, dass die US-Behörden wegen der Abgasmanipulationen ermittelten. Sie unterließ es jedoch, den Kapitalmarkt über diese Tatsache zu informieren. Da es sich dabei um eine kursrelevante Information handelte, verstieß der Vorstand gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Dementsprechend haben Anleger beste Aussichten auf Schadensersatz, wenn sie zwischen Juni 2014 und September 2015 Aktien gekauft haben. Genauso gut sind die Aussichten allerdings, wenn der Kauf der VW-Aktien nicht länger als 18. September 2013 zurückliegt; in beiden Fällen mussten die Aktien aber am 18. September 2015 noch im Bestand gewesen sein.

Deswegen bietet die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) jetzt gemeinsam mit einer namhaften Kanzlei für Kapitalmarktrecht und einem Prozessfinanzierer erstmals die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen, ohne dass Anlegern dabei ein Kostenrisiko entsteht.

Das Ganze läuft so: Der Prozessfinanzierer sammelt die Fälle, lässt die Ansprüche der Anleger auf eine lizensierte Klagegesellschaft gebündelt übertragen und finanziert dann deren Klage. Von dem gezahlten Schadensersatz erhält der Prozessfinanzierer 33 Prozent, der Rest geht an die Anleger. Gelingt wider Erwarten kein Erfolg, dann bleibt der Prozessfinanzierer auf den Kosten sitzen. Die Anleger haben zwar nichts gewonnen - aber auch nichts verloren.

Folgende Voraussetzungen gibt es: Anleger müssen mindestens 150 VW-Stammaktien oder VW-Vorzüge nach dem 18. September 2013 erworben haben und müssen diese am 18. September 2015 - dem Zeitpunkt der Aufdeckung der Abgasaffäre - gehalten haben. Es ist egal, ob die Aktien danach verkauft wurden oder derzeit noch gehalten werden. Im Zuge der Klage wird der sogenannte Kursdifferenzschaden eingefordert. Das ist das Kursminus, das sich unmittelbar aus der Veröffentlichung der Abgasmanipulationen ergeben hat. Es beträgt 61,80 Euro je VW-Vorzugsaktie und 56,20 Euro je Stammaktie.

Der Vorteil: Um diesen Schaden geltend zu machen, muss der Anleger weder das Verschulden von VW beweisen noch, dass er die Aktien nicht gekauft hätte, wenn er von den

Manipulationen gewusst hätte. Das macht die Durchsetzung des Schadensersatzes wesentlich leichter. Zudem kann dieser Schadensersatz unabhängig davon verlangt werden, wenn die Aktien noch gehalten werden (also der Schaden noch nicht realisiert ist) oder wenn der effektiv erlittene Schaden geringer ist als der Kursdifferenzschaden.

Doch die Zeit drängt: Bereits zum 19. September 2016 greift eine erste Verjährungsfrist, die die Chancen für Anleger deutlich beeinträchtigt. Deshalb ist die Inanspruchnahme der Prozessfinanzierung nur bis Ende August 2016 möglich. Anleger können sich an die Interessengemeinschaft Widerruf wenden, um kostenlos prüfen zu lassen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Natürlich kann der Schadensersatz auch auf eigenes Risiko (also ohne Prozessfinanzierung) beansprucht werden. In einigen Fällen greift auch eine Rechtsschutzversicherung, die dem Anleger das Kostenrisiko abnimmt.

Grundsätzlich kommt die Forderung nach Schadensersatz für die Besitzer mehrerer Wertpapiere in Frage: VW-Vorzugsaktien und Stammaktien, Porsche-Aktien, Anleihen, die von VW emittiert worden sind sowie Derivate auf Volkswagen. Besonders aussichtsreich ist eine Klage aber nur für Volkswagen-Aktionäre. Bei anderen Wertpapieren sollten Anleger nach Ansicht von Experten nur dann tätig werden, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Den Schadenersatz können VW-Aktionäre zum einen individuell einklagen - zum anderen können sie ihre Ansprüche im Rahmen des Musterverfahrens nach dem Kapitanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) anmelden. Es wurden bereits diverse Musterverfahrensanträge gestellt. Es ist davon auszugehen, dass ab August/September 2016 sämtliche individuellen Klagen ausgesetzt werden und anschließend ein Musterkläger ausgewählt wird. Dies dürfte Ende 2016 geschehen. Ab diesem Zeitpunkt können dann alle Anleger, die keine Klage eingereicht haben, ihre Fälle zu diesem Musterverfahren anmelden. Experten erwarten, dass dieses Verfahren rund zwei Jahren dauern wird. Ein Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH könnte noch einmal genauso lange in Anspruch nehmen. Eine rechtskräftige Entscheidung (sog. Musterentscheid) könnte also durchaus bis Ende 2020 vorliegen. Dieser Musterentscheid ist dann bindend für alle Ausgangsverfahren.

Moralische Bedenken nach dem Motto: "Wenn ich klage, dann schwäche ich das Unternehmen zusätzlich und vernichte damit unter Umständen Arbeitsplätze" sind zwar nobel, aber fehl am Platz. Nach einer Umfrage der Interessengemeinschaft Widerruf werden die großen Fondsgesellschaften sich der Klage anschließen. Auf Volkswagen kommen daher ohnehin Ansprüche von Aktionären in Milliardenhöhe zu. Privatanleger machen dabei nur einen vernachlässigbaren Anteil aus.

Fazit: Eine Schadensersatzklage erscheint für VW-Aktionäre sehr aussichtsreich, wenn sie die Papiere im passenden Zeitfenster erworben haben. Dazu sollten die Aktien nach dem 18. September 2013 gekauft und zum Stichtag 18. September 2015 gehalten worden sein. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Anspruch auch ohne Kostenrisiko mit Hilfe einer Prozessfinanzierung umsetzen. Allerdings sollten sich Anleger beeilen, denn diese Möglichkeit steht nur bis Ende August 2016 zur Verfügung. Bereits Mitte September droht den Schadensersatzansprüchen eine erste Verjährungsfrist. Lassen Sie daher ihre Ansprüche zeitnah durch die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) prüfen.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.

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