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Steuererklärung: Bloß nichts verschenken

27.05.12 03:00 Uhr

Steuererklärung: Bloß nichts verschenken | finanzen.net

Viele ausländische Firmen zahlen hohe Dividenden. Das kostet Quellensteuer, und auch der deutsche Fiskus will mitverdienen. Wie Anleger möglichst wenig abgeben müssen.

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von Markus Hinterberger, €uro am Sonntag

Alle Menschen sind gleich. So steht es in vielen Verfassungen. Dass auch das Finanzamt Anleger gleich behandeln soll, hat nun der Europäische Gerichtshof festgestellt (Az. C-338/11). Frankreich darf ausländischen Investoren keine Steuern auf Dividenden abziehen, wenn Franzosen ihre Dividenden steuerfrei einstreichen können. Diese Ungleichheit könne sonst dazu führen, dass Ausländer Aktien französischer Unternehmen mieden, so die Richter.

Geht es um Dividenden, die über Grenzen hinweg gezahlt werden, wird es oft kompliziert. Denn hier treffen zwei Steuerregime aufeinander - und beide wollen ihren Teil vom Kuchen abhaben. Damit Anleger nicht doppelt Steuern zahlen, hat Deutschland mit über 80 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese Verträge regeln, wie viel Quellensteuer im Heimatland der Aktiengesellschaft bleibt und was sich der deutsche Fiskus nehmen kann. Eine Liste der Staaten, mit denen Deutschland ein DBA geschlossen hat, findet sich im Internetangebot des Bundeszentralamts für Steuern BZSt (www.bzst.de).

Doppelbesteuerungsabkommen bewirken bei Dividenden Folgendes: Der Fiskus des Heimatlandes der AG behält 15 Prozent Quellensteuer ein, die deutsche Depotbank des deutschen Anlegers erkennt die gezahlte Steuer an und führt nur noch jene Summe an das zuständige deutsche Finanzamt ab, die fehlt, um auf 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag zu kommen.

19 statt 15 Prozent
Doch es läuft trotz DBA längst nicht immer so reibungslos: "Es gibt Länder, die mehr einbehalten, als sie nach dem jeweiligen Abkommen dürfen", sagt Stefan Thiem, Steuerberater und Rechts­anwalt bei der Münchner Kanzlei Ebner Stolz. Behält das Land etwa 19 statt 15 Prozent Quellensteuer ein, rechnet die deutsche Depotbank nur 15 Prozent an. Die vier Prozent Differenz muss sich der Anleger selbst holen. In diesem Fall muss er im Ausland ins sogenannte Erstattungsverfahren. Auch hier gibt es die entsprechenden Unter­lagen auf der Internetseite des BZSt. "Das ist aber nicht ganz einfach", so Thiem. Die Formulare gibt es teilweise nur in der Landessprache; außerdem müssen Anleger oft per Bescheinigung beweisen, dass sie in Deutschland ansässig sind.

Bei spanischen Dividenden ist die Situation noch vertrackter. Dort gibt es einen Freibetrag. Wer pro Jahr von spanischen Unternehmen bis zu 1.500 Euro Dividenden ausgeschüttet bekommt, zahlt keine spanische Quellensteuer. Doch deutsche Depotbanken können nicht ­erkennen, ob ein deutscher Anleger den Freibetrag schon ausgeschöpft hat oder für Dividenden oberhalb der Freigrenze 19 Prozent Quellensteuer zahlen muss. Deshalb verlangt das Bundesfinanz­ministerium, dass deutsche Banken sämtliche Dividenden aus Spanien voll der deutschen Abgeltungsteuer unterwerfen. Dadurch kommen immer wieder Anleger von Telefónica und Co auf Steuersätze von knapp über 45 Prozent.

Aber die zu viel gezahlten Steuern sind nicht verloren. Ein Erstattungsformular und eine Ausfüllhilfe findet sich beim Bundeszentralamt für Steuern. Seit dem 1. März 2012 ist es praktischerweise möglich, die Erstattung auf ein deutsches Konto überweisen zu lassen. In jedem Fall wollen die Spanier einen Nachweis sehen, dass man tatsächlich in Deutschland wohnt. Ganz ähnlich verhält es sich mit norwegischen Aktien. Auch hier gibt es ein Schreiben des Bundesfinanz­ministeriums, das deutsche Depotbanken auffordert, keine Quellensteuer anzurechnen, sondern stets die Abgeltungsteuer nebst Soli weiter zu erheben. Auch hier sollten deutsche Anleger mithilfe der Formulare des BZSt tätig werden.

Gieriger US-Fiskus
Bei Dividenden amerikanischer Unternehmen sollten Anleger die Bank fragen, ob das Formular W-8BEN erforderlich ist oder ob die Depotbank ein sogenannter "qualified intermediary" ist. Im letzteren Fall sorgt die Bank dafür, dass der deutsche Anleger nicht zu viel zahlt. Der amerikanische Fiskus kann bis zu 30 Prozent Quellensteuer einbehalten.

Generell gilt laut Thiem: Wer Dividenden aus vielen verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Quellensteuersätzen bekommt, sollte in jedem Fall prüfen, ob es sinnvoll ist, eine Steuererklärung abzugeben. Denn die Depotbank wirft, salopp gesagt, alle Quellensteuereinnahmen in einen Topf. Dadurch werden zwar Gewinne mit Verlusten verrechnet, aber es lohnt sich, gerade bei unterschiedlichen Quellensteuersätzen am Ball zu bleiben und unnötige Steuern zu vermeiden.

Wer seine ausländischen Dividendentitel in einem Auslandsdepot lagert, hat einen kleinen Zeitvorteil, denn die ausländische Bank muss nicht sofort die deutsche Abgeltungsteuer an das zuständige Finanzamt weitergeben. Anleger, die diesen Weg wählen, müssen aber ihre sämtlichen Einkünfte in der Steuererklärung angeben.

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