Steuern: Wie viel Quellensteuer wo zu zahlen ist
Wer sein Vermögen breit streut, hat oft auch einigen Ärger mit fernen Steuerbehörden. Was Anleger bei ausländischen Wertpapieren beachten müssen.
von Michael Schreiber und
Brigitte Watermann, Euro am Sonntag
Seitdem sich Sparbücher und Festgeldkonten kaum mehr lohnen, gelten Dividenden als die neuen Zinsen. Zwar erhöhen viele deutsche Unternehmen Jahr für Jahr die Ausschüttung an ihre Aktionäre, doch jenseits der Grenzen gibt es etliche Gesellschaften, die ihren Teilhabern noch höhere Dividenden zahlen. Allerdings investiert mancher Anleger, ohne auf die Steuern zu achten. Das entpuppt sich schnell als teurer Fehler.
Das Problem: Nicht nur der deutsche Fiskus will von den Erträgen kassieren, sondern auch der des Landes, in dem das Unternehmen, dessen Aktie man kauft oder dessen Anleihe man zeichnet, seinen Sitz hat. Denn in Deutschland gilt das sogenannte Welteinkommensprinzip. Das heißt: Wer hier wohnt, zahlt hier auch auf seine Geldanlagen Steuern, selbst wenn die Erträge aus ausländischen Aktien oder Anleihen stammen. Seit 2009 gilt die Kapitalertragsteuer, im Volksmund auch Abgeltungsteuer genannt, mit folgenden Regeln: Ist der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person und Jahr ausgeschöpft, werden 25 Prozent auf realisierte Kursgewinne, Zinszahlungen sowie auf Dividenden fällig - plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Unterm Strich macht das etwa 26,8 Prozent.
Wer sein Depot in Deutschland führt, bei dem kümmert sich die Depotbank auch um die Überweisung der Abgeltungsteuer ans Finanzamt, wenn die Erträge gutgeschrieben wurden. Im Idealfall muss der Anleger seine Kapitaleinkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Wertpapiererträge und Kursgewinne aus einem Auslandsdepot müssen deutsche Steuerzahler hingegen weiterhin vollständig über die Einkommensteuererklärung abrechnen. In ausländischer Währung ausgezahlte Erträge werden dazu mit dem Wechselkurs des Fälligkeitstags in Euro umgerechnet.
Trotzdem wird es für Anleger schnell nervenaufreibend, wenn bei ausländischen Dividenden sowohl Abgeltungsteuer als auch Quellensteuer berechnet werden. Sofern der ausländische Staat von einer Dividende Quellensteuer abgezwackt hat, rechnet die inländische Depotbank sie zwar automatisch auf die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent an - aber grundsätzlich nur bis zu einem Satz von maximal 15 Prozentpunkten. Das gilt außerdem nur, wenn die Staaten ausländischen Investoren keine Ermäßigung ihrer Quellensteuer gewähren. Haben Ausländer einen Anspruch auf Ermäßigung, müssen sie diese nämlich auf eigene Faust im Ausland durchsetzen.
Bei der Betrachtung der Staaten, in denen die meisten deutschen Anleger investiert haben, zeigt sich: Das Quellensteuerregime ist von Land zu Land unterschiedlich. In manchen mahlen die Mühlen der Bürokratie zudem besonders langsam, und oft lassen sich die Behörden die Erstattungsanträge etwas kosten. "Anleger sind gut beraten, diese Aspekte bei der Auswahl ihrer Papiere zu berücksichtigen", rät Steuerberater Dirk-Ralf Gloger von der Kanzlei RBS Roever Broenner Susat aus Frankfurt, "sonst ist die Enttäuschung schnell groß".
Um sich von vornherein Ärger zu ersparen, ist es ratsam, Aktien aus den Ländern mit einfachem System auszuwählen - oder die Quellensteuer gleich als Extrakosten zu betrachten. Kleinsparer mit Gesamterträgen unterhalb des Sparerpauschbetrags von 801/1602 Euro (Ledige/Verheiratete) müssen die Quellensteuern ohnehin als echten Kostenfaktor einkalkulieren und geringere Renditen nach Steuern in Kauf nehmen.
Vergleichsweise einfach haben es deutsche Anleger in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien oder der Schweiz. Lieber einen Bogen macht man unter steuerlichen Aspekten um Dividenden aus Italien, Spanien und Frankreich.
Und so laufen die Verfahren in wichtigen Ländern im Detail ab
USA
Der reguläre Quellensteuersatz auf Dividenden beträgt in den Vereinigten Staaten 30 Prozent. Davon werden 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet - die übrigen 15 Prozent kann man sich mühsam zurückholen, indem man eine US-Steuererklärung abgibt. Es geht aber auch viel leichter: Hat die eigene Depotbank gegenüber den US-Steuerbehörden den Status eines "Qualified Intermediary", behalten die Amerikaner nur den ermäßigten Satz von 15 Prozent ein. Und die werden in voller Höhe auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Die deutsche Depotbank zieht dann nur noch die fehlenden zehn Prozentpunkte Abgeltungsteuer ab und schreibt die Nettodividende gut. Tipp: Bevor sie US-Aktien kaufen, sollten Anleger ihre Depotbank fragen, ob sie die Voraussetzungen für die Quellensteuerermäßigung erfüllt. Bei den wichtigen Banken und Brokern ist das der Fall.
Großbritannien
Dass es einfacher geht, zeigt Großbritannien: Bereits seit 1973 verzichten die Schatzkanzler der Queen bei Dividendenzahlungen heimischer Firmen auf Quellensteuern für ausländische Aktionäre. Das macht das Geldverdienen für deutsche Investoren auf der Insel leicht - die Dividenden britischer Firmen fließen ohne lästige Formalien aufs heimische Konto. Die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällt natürlich an.
Schweiz
Nicht gerade zurückhaltend sind die Schweizer Steuerbehörden: Mit 35 Prozent Verrechnungsteuer genehmigen sie sich einen ordentlichen Anteil von den Dividenden Schweizer Aktiengesellschaften, die ins Ausland fließen. Davon bekommen deutsche Anteilseigner 15 Prozent auf ihre heimische Steuerschuld angerechnet. Die restlichen 20 Prozent müssen sie sich per Formular von den Schweizer Behörden erstatten lassen. Da die eidgenössische Steuerverwaltung verlässlich wie das sprichwörtliche Schweizer Uhrwerk tickt, hat man hier meistens nach wenigen Wochen seine überzahlte Quellensteuer zurück.
Japan
Die Finanzbeamten Nippons machen es deutschen Anlegern relativ leicht. 15 Prozent Quellensteuer werden einbehalten, die dann von der Depotbank direkt auf die deutsche Steuerlast angerechnet werden.
Norwegen
Auch Norwegen langt mit einem Quellensteuerabzug von 25 Prozent ordentlich hin - und davon erhalten deutsche Anleger von ihrer Depotbank nichts angerechnet, obendrein wird ihnen noch 25 Prozent Abgeltungsteuer abgezogen. Entweder beantragt man gleich eine sogenannte "Shielding Deduction" und holt sich die 25 Prozent Quellensteuer aus Norwegen zurück. Oder man verlangt nur eine Rückerstattung von zehn Prozent - und lässt sich die verbliebenen 15 Prozent Quellensteuer über die eigene Steuererklärung vom deutschen Fiskus anrechnen. In jedem Fall arbeiten die norwegischen Steuerbehörden zügig und zuverlässig.
Italien
Der italienische Fiskus zwackt seit Juli 2014 von jeder Dividendenzahlung 26 Prozent Quellensteuer ab. Davon rechnet die hiesige Depotbank aber nur 15 Prozent an. Die restlichen elf Prozent müssen deutsche Aktionäre innerhalb von vier Jahren nach Dividendenzahlung vom italienischen Fiskus zurückfordern. "Die Bearbeitung dauert oft ewig, zehn Jahre Wartezeit sind keine Seltenheit", weiß Steuerberater Gloger.
Frankreich
Enorm bürokratisch geht es auch in Frankreich zu. Gleich 21 Prozent Quellensteuer werden bei Dividendenzahlung fällig - davon werden 15 Prozent auf die Abgeltungsteuer angerechnet. Die übrigen sechs Prozent muss man sich binnen vier Jahren zurückholen. Doch das ist gar nicht so einfach. Denn anders als in Italien lässt sich die Quellensteuer in Frankreich nicht komplett in Eigenregie beantragen. Man kann zwar das Erstattungsformular selbst ausfüllen - aber die Steuerbehörden der Grande Nation bearbeiten Erstattungsanträge nur dann, wenn sie über die jeweilige Depotbank und Lagerstelle der Wertpapiere eingereicht werden. Direkt übersandte Anträge werden ignoriert. Die Depotbanken lassen sich ihre Mittlerrolle gut bezahlen (siehe Kasten links). Kleinanleger können also die Quellensteuer bei ihrer Renditeberechnung nach Steuern als Kostenfaktor einplanen - oder die Finger von französischen Aktien lassen.
Spanien
Wer spanische Aktien, etwa von Telefónica im Depot hat, für den war die Dividendensaison in der Vergangenheit immer wieder ein Ärgernis: Ausschüttungen spanischer Aktiengesellschaften waren bis Ende 2014 nur bis zu einem Betrag von 1500 Euro jährlich steuerfrei. Zunächst behielt der spanische Fiskus von jeder Dividende 21 Prozent Quellensteuer ein. Zu viel bezahlte Abgaben mussten Anleger bei den iberischen Finanzbehörden mühsam über ein spezielles Rückerstattungsverfahren mit dem Formular "Modelo 210" zurückfordern.
Besonders kompliziert war dies für Aktionäre, die mehr als 1500 Euro Dividende kassierten: Sie konnten entweder die klassische Erstattung beantragen, bekamen dann aber lediglich 21 Prozent von diesem Höchstbetrag, maximal also 315 Euro, erstattet. Alternativ konnten Anleger die Erstattung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantragen. Dann bekamen sie sechs Prozent auf die volle Ausschüttung zurück - und mussten sich die restlichen 15 Prozent beim deutschen Finanzamt holen.
Das hat sich nun geändert: Spanien hat die 1500-Euro-Grenze gestrichen. Im Gegenzug kann die in Spanien festgesetzte und gezahlte Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer voll angerechnet werden. Die Änderung gilt für alle spanischen Kapitalerträge, die in Deutschland steuerpflichtigen Anlegern seit 1. Januar 2015 zufließen. Wer noch im alten Jahr Dividenden bekommen hat, muss sich noch mit dem alten Verfahren herumärgern.
Informationen zu exotischeren Ländern sowie die Adressen und nötigen Formulare zu den hier dargestellten Ländern gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (im Internet unter www.bzst.de unter Steuern International/Ausländische Formulare/Quellensteuer).
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