Euro am Sonntag-Meinung

Bevormundete Bankkunden: Bitte ein Regulierungscheck!

10.12.17 15:00 Uhr

Bevormundete Bankkunden: Bitte ein Regulierungscheck! | finanzen.net
Jürgen Gros

Zum Jahreswechsel treten neue Richtlinien zur Wertpapierberatung in Kraft. Doch was Verbraucher schützen soll, verhindert vernünftige Beratung durch die Banken.

von Jürgen Gros, Gastautor für €uro am Sonntag

Der Tag, an dem die fünf Wirtschaftsweisen ihr Jahresgutachten zur wirtschaftlichen Entwicklung präsentieren, ist wie ein TÜV-Termin für die deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik. Was funktioniert? Und was gehört aus­getauscht oder repariert, damit der Konjunkturmotor rund läuft?



Auch dieses Jahr enthält das Papier, das im November vorgelegt wurde, auf 458 Seiten den einen oder anderen Mängelhinweis. Einer davon findet sich etwa auf Seite 231: Die Regulierung des Finanzsektors gehöre regelmäßig und umfassend evaluiert, "um ineffektive Regulierungen zu identifizieren und ­gegebenenfalls abzuschaffen", so die Sachverständigen. Vor allem der finanzielle Verbraucherschutz sollte nach ­ihrer Ansicht endlich auf den Prüfstand.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Der Schutz von Verbrauchern in Finanzfragen ist ein hohes Gut. Er soll Privatpersonen vor Irreführung und Täuschung durch schwarze Schafe bewahren. Doch angesichts der Flut an neuen Vorschriften in den vergangenen Jahren muss es erlaubt sein zu fragen: Schützen all diese Regeln wirklich den Verbraucher? Oder lassen sie den Konsumenten nur zu oft ratlos zurück, weil ihn die Masse der gesetzlich verlangten Informationen schlicht überfordert?


Angesichts der mittlerweile vielfältigen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten für Bankgeschäfte treffen die Wirtschaftsweisen mit ihrer Forderung nach einem Regulierungs-Check den Nagel auf den Kopf. Auch wenn das Verbraucherschützer ungern hören: Viele der Vorschriften verursachen einen enormen Aufwand, stiften für den Verbraucher aber allenfalls überschau­baren Mehrwert. Ursprünglich von der Politik als Hilfestellung gedacht, begraben unverhältnismäßige Dokumentationspflichten Bankkunden heute nur zu oft unter einem Berg von Papier.

Banken berichten immer häufiger, dass sich mehr und mehr Kunden über die schiere Flut an Dokumenten beschweren und deren Sinnhaftigkeit infrage stellen. Jüngstes Beispiel: die neue EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Noch bevor die Vorgaben zur Wertpapierberatung am 3. Januar 2018 überhaupt in Kraft treten, erhalten Bankkunden einen MiFID-II-Beipackzettel von rund drei Dutzend DIN-A4-Seiten. Künftig sorgen die neuen Regeln dafür, dass bei jeder Anlageberatung stapelweise zusätzliche Produkt- und Kosteninformationen zur Beratungsdokumentation verteilt werden. Und mit der neuen EU-Richtlinie IDD wird es dem Verbraucher beim Abschluss einer Versicherung ähnlich ergehen.


Dokumentationspflichten der Bank verteuern die Beratung
Eine weitere Nebenwirkung des vermeintlich gut gemeinten Verbraucherschutzes: Es wird für Bankkunden ­zunehmend schwieriger, sich bei der Geldanlage beraten zu lassen. Bisher galt: Egal, ob Fondskauf oder Abschluss einer Versicherung - bei Finanzfragen vertrauen viele Konsumenten dem Berater ihrer Hausbank vor Ort. Schließlich versteht sich die Mehrzahl der Kreditinstitute in Deutschland seit jeher als Allfinanz­anbieter für alle Kundengruppen.

Doch die zunehmenden Dokumentationspflichten machen speziell das Wertpapiergeschäft für manche Regionalbanken zum Draufzahlgeschäft. Das liegt an den hohen Fixkosten, die aus den umfangreichen Regulierungsanforderungen resultieren. Sie belaufen sich allein für die Genossenschaftsbanken in Deutschland auf rund 100 Millionen Euro jedes Jahr. Die Folge: Es droht ein Rückzug insbesondere von kleineren Kreditinstituten aus der Wertpapier­beratung. Ist das in Zeiten niedriger Zinsen tatsächlich im Sinne der Kunden?

MiFID II und Co verdeutlichen, dass Verbraucherschutzvorschriften nicht immer im Interesse der Konsumenten sind, sondern ihnen sogar schaden können. Wie von den Wirtschaftsweisen vorgeschlagen, braucht es daher dringend einen Regulierungs-Check. Etwa in Form einer Studie, die feststellt, was die Verbraucherschutzmaßnahmen der vergangenen Jahre tatsächlich gebracht haben, ob sie wirklich den Kunden nützen und wo nachjustiert werden muss. Die künftige Bundesregierung sollte sich diesen Vorschlag zu eigen machen, um die TÜV-Tauglichkeit des finanziellen Verbraucherschutzes herzustellen.

Kurzvita

Jürgen Gros
Präsident des Genossenschafts­verbands Bayern
Der promovierte Politologe Gros vertritt die ­Interessen von 1278 ­genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen Volksbanken und Raiff­eisenbanken sowie ländliche und gewerbliche Unternehmen ­ mit insgesamt rund 51 000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat.

Bildquellen: Genossenschaftsverband Bayern e. V., iStockphoto