Wie rettet man Verlustvorträge beim Depotwechsel?

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Vergangenes Jahr bin ich mit meinem Depot zu
einem anderen Geldinstitut gewechselt, habe aber ein Girokonto bei meiner Hausbank behalten. Für realisierte Verluste aus Wertpapiergeschäften werden Verlustverrechnungstöpfe geführt, die mit künftigen Gewinnen verrechnet werden und normalerweise in die Folgejahre übertragen werden. In meiner Jahressteuerbescheinigung 2017 wurde aber ein Verlust in Höhe von 10.000 Euro nicht ausgewiesen. Verliert man bei einem Bankenwechsel seinen Verlustvortrag?
€uro am Sonntag: Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 müssen Depotbanken drei Verlustverrechnungstöpfe führen: einen Aktien-Verlustverrechnungstopf, einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen ausländischen Quellensteuer-Verrechnungstopf. Diese sind bei einem Depotwechsel auf andere inländische Kreditinstitute mit einem Antrag bei der alten Bank grundsätzlich übertragbar.
Zu beachten ist: Der Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe ist nur bei Personenidentität möglich. Die Töpfe können zudem nur auf ein Zieldepot übertragen werden, in das auch die Wertpapiere neu eingebucht sind. Die drei Verlustverrechnungstöpfe sind als Ganzes auch getrennt an verschiedene Kreditinstitute übertragbar. In diesem Fall ist für jeden Verlustverrechnungstopf bei den Banken jeweils ein separates Formular auszufüllen. Eine teilweise Übertragung eines Topfes ist dagegen nicht möglich.
Wird nur die Depotbeziehung beendet, nicht aber die Kontoverbindung, findet ein Übertrag nur auf Antrag des Kunden statt. Nur wenn die Geschäftsbeziehung vollständig beendet wird, werden vorhandene Verlusttöpfe geschlossen und - auch ohne Antrag - automatisch eine Verlustbescheinigung zum Jahresende erstellt.
________________
Weitere News
Bildquellen: P365 / Shutterstock.com, filmfoto / Shutterstock.com