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Recht: Wer zahlt im Biergarten?

13.07.16 17:30 Uhr

Recht: Wer zahlt im Biergarten? | finanzen.net

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von Martin Reim, Euro am Sonntag

Angenommen, ich sehe mit Freunden im Biergarten auf einer großen Leinwand ein Fußballspiel an. Die anderen gehen vorzeitig nach Hause, ohne zu zahlen. Muss ich die Zeche übernehmen?

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€uro am Sonntag: "Wenn jeder aus der Gruppe seine Getränke und Speisen selbst bestellt hat, ist der letzte Gast nicht verpflichtet, für alle zu bezahlen", sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. Rechtlich gesehen schließt der Wirt mit jedem Gast einen eigenen Vertrag ab. "Jeder muss demnach nur das bezahlen, was er tatsächlich bestellt hat." Falls der Wirt am Ende des Abends mit nur einer Rechnung für alle an den Tisch kommt, muss er also damit rechnen, dass noch offene Forderungen übrig bleiben. Denn im Zweifel ist das Lokal in der Beweispflicht, welcher Gast was bestellt hat. Anders liegt der Fall, wenn ein Gast für alle anderen die Bestellung aufgegeben hat. Dann muss er die verbleibenden Posten übernehmen.

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