Gesetzliche Rente: Freiwillige Einzahlungen - wie steigern Sie die Rente?
16.07.18 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Stephan Haberer, €uro am Sonntag
Ich (51) erhalte nach aktuellem Stand, wenn ich bis zu meinem regulären Renteneintrittsalter von
67 Jahren arbeite, eine gesetzliche Rente von
1400 Euro brutto pro Monat. Nun habe ich gehört, dass sich die Rente auch aufbessern ließe, ohne länger zu arbeiten. Wie funktioniert das?
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€uro am Sonntag: Eigentlich ist eine sogenannte Höherversicherung - also das Erhöhen der Rente durch zusätzliche Einzahlungen - bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) seit einigen Jahren ausgeschlossen. Jedoch gibt es für Pflichtversicherte einen Umweg, über den sie ihre Rente noch aufbessern können. Das funktioniert so: Seit Juli 2017 kann jeder gesetzlich Rentenversicherte bereits ab einem Alter von 50 Jahren freiwillige Sonderzahlungen leisten, um Rentenabschläge bei einem vorzeitigem Rentenbeginn auszugleichen. Entscheiden Sie sich später jedoch, trotz der bereits geleisteten Sonderzahlungen bis zur jeweiligen Regelaltersgrenze zu arbeiten, verfallen diese nicht, sie werden auch nicht zurückgezahlt, sondern erhöhen vielmehr Ihre monatliche Altersrente.
Hintergrund: Wer sich früher zur Ruhe setzen will, muss für jeden Monat, den er früher mit dem Job aufhört, einen Abschlag von 0,3 Prozent auf seine gesetzliche Rente hinnehmen. Macht bei einem um zwei Jahre vorgezogenen Ruhestand ein Minus von 7,2 Prozent. In Ihrem Fall würde sich die monatliche Rente dadurch um rund 100 Euro verringern. Wollen Sie diesen Abschlag ausgleichen, müssen Sie rund 25 000 Euro freiwillig einzahlen. Zum Vergleich: Würden Sie 25 000 Euro in eine private Sofortrenten-Police einzahlen, ergäbe das derzeit selbst beim besten Anbieter lediglich eine garantierte Monatsrente von gut 82 Euro. Jedoch gehen von der gesetzlichen Rente noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Und die Besteuerung fällt oft höher aus als bei einer privaten Police. Unterm Strich dürften bei den derzeitigen Niedrigzinsen freiwillige Sonderzahlungen in die GRV dennoch lukrativer sein.
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Dabei müssen Sie nicht auf einen Schlag zahlen, sondern können dies auch in jährlichen oder halbjährlichen Raten tun. Eine Zuzahlung in Raten ist zudem oft auch aus steuerlichen Gründen sinnvoll, da GRV-Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 23 712 Euro im Jahr von der Steuer absetzbar sind. Dabei zählen "reguläre" Rentenbeiträge selbstverständlich mit. Die Beiträge können allerdings erst ab 2025 komplett von der Steuer abgesetzt werden. Bei Zahlungen, die 2018 geleistet werden, geht das nur zu 86 Prozent.
Auch gesetzlich Rentenversicherte, die bereits Frührente beziehen, können bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze freiwillige Sonderzahlungen leisten, um Rentenabschläge auszugleichen. Wie hoch die Sonderzahlung im Einzelfall sein muss , steht in einer "Besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente". Diese Besondere Rentenauskunft können Versicherte ab 50 Jahren mithilfe des Formulars "V0210" anfordern, das im Internet auf der Seite deutsche-rentenversicherung.de zu finden ist. Auskünfte gibt es auch unter der kostenlosen Servicenummer 0800/10 00 80 28. Oder Sie vereinbaren einen kostenlosen Beratungstermin.
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