Bank-AGBs: Gebühren bis 2018 zurückfordern
Begründung des BGH-Urteils stützt Kunden.
von Simone Gröneweg, Euro am Sonntag
Dieses Schriftstück dürfte Kunden freuen und könnte deutsche Banken viel Geld kosten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat soeben eine Begründung zu seinem Urteil vorgelegt, dabei ging es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Deren Klauseln zur schweigenden Zustimmung hatte der BGH gekippt (Az. XI ZR 26/20). Nach der Begründung scheint klar: Den Instituten drohen Rückzahlungen, wenn Kunden das einfordern.
Die von den Banken in ihren AGB für Vertragsanpassungen verwendeten Klauseln seien gemäß der Urteilsbegründung unwirksam, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der Verband hatte die Musterklage gegen die Postbank angestrengt. "Wir erwarten, dass die Banken zu Unrecht vereinnahmte Gebühren zurückerstatten", ergänzte er. Solche Klauseln nutzen zahlreiche Kreditinstitute. Die Postbank erklärte, sie werde konkrete Erstattungsansprüche prüfen und Entgelte gegebenenfalls erstatten. Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Verbraucher aufgrund des Urteils von ihrem Kreditinstitut Entgelte zurückfordern könnten, lasse sich nicht pauschal beantworten, schreibt der Dachverband Deutsche Kreditwirtschaft in einer Mitteilung.
Die gängige Praxis bei den Banken sieht bislang so aus: Ändern sie ihre Geschäftsbedingungen, informieren sie Kunden zwei Monate vorher schriftlich darüber. Reagieren die nicht, wird das als stillschweigende Zustimmung gewertet. So legen es Standardformulierungen in den AGB fest. Das Ganze nennt sich Zustimmungsfiktion. Die Klauseln seien zu weitreichend und benachteiligten die Kunden unangemessen, erklärte der BGH bereits im April. "Wenn Banken und Sparkassen die Zustimmungsfiktion weiter nutzen wollen, müssen sie die Klauseln konkreter formulieren", sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv.
Doch was bedeutet das Urteil für die Bankkunden? Die Verbraucher sollten ihre Kontoverträge auf die entsprechenden AGB-Klauseln überprüfen, sagt Bode. Dann sollten sie prüfen, welche Entgelterhöhungen es gab. Danach könnten sie Rückerstattungsforderungen an die Bank stellen. Dabei geht es nicht nur um Kontoführungsgebühren, sondern auch um andere Entgelte. Betroffene können sich auch an die Verbraucherzentralen wenden. Rechtsexperten verweisen allerdings auf die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Das würde bedeuten, Kunden können Geld, das sie seit dem 1. Januar 2018 für unwirksame Erhöhungen zu viel gezahlt haben, zurückverlangen. Die Forderungen sollte man wegen der Verjährungsfrist bis zum Jahresende stellen.
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