Zahlungsunfähig

Wenn die Schulden übermächtig werden: So läuft eine Privatinsolvenz ab

25.02.26 06:28 Uhr

Privatinsolvenz: Wann sie nötig wird - und was Betroffene beachten müssen | finanzen.net

Die Aufnahme von Schulden kann unbewusst und schleichend zu einer Negativspirale führen. Es entsteht ein Schuldenberg, der alleine nicht mehr bewältigt werden kann. Der einzige Ausweg ist dann oftmals eine Privatinsolvenz.

Es ist wahrscheinlich jedem Menschen unangenehm, sich in der Öffentlichkeit als zahlungsunfähig zu präsentieren. Deshalb ist es ratsam, niemals leichtfertig mit Schulden umzugehen. Über die Hälfte der privaten Insolvenzen können, laut der Webseite "schuldnerberatung-diskret", vermieden werden. Sollte man feststellen, dass die eigenen Aufwendungen überhand nehmen, ist ein frühzeitiges Handeln sinnvoll. Die Aufstellung eines Haushaltsplans mit sämtlichen Ausgaben ist ein erster wichtiger Schritt, um eine finanzielle Übersicht zu erhalten. Auf diese Weise können Kostentreiber identifiziert und eliminiert werden.

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Die Gründe für eine Insolvenz

Die Gründe für eine Privatinsolvenz sind vielfältig. Dabei wird eine zahlungsunfähige Person oftmals gerne als zu verschwenderisch stigmatisiert. Es kommt zwar vor, dass ausufernde Ratenzahlungen und eine schlechte Haushaltsführung zu einer Insolvenz führen, jedoch können die zu hohen Ausgaben auch einen ganz anderen Hintergrund haben. Familiäre Veränderungen wie Trennungen, Scheidungen, Krankheits- und Pflegefälle lassen Privatpersonen schnell in eine finanzielle Notlage schlittern. Ebenso zählen Arbeitslosigkeit, Einkommensarmut und eine gescheiterte Selbstständigkeit zu den wesentlichen Gründen.

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Die Privatinsolvenz besitzt einen fest geregelten Ablauf. Zuerst muss von dem Schuldner versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. Hierfür stellt ein anerkannter Schuldenberater einen Schuldenbereinigungsplan auf, welcher alle offenen Forderungen enthält. Auf dieser Basis können Stundungen, Ratenzahlungen und Schuldenerlasse verhandelt werden. Kommt es zu keiner Einigung über die Rückzahlungen, darf der Schuldner einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Zeitgleich sollte ebenfalls ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Das Gericht prüft nun, ob im Zuge eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens eine Vereinbarung mit den Gläubigern erzielt werden kann. Lehnt auch nur einer der Gläubiger den Plan ab, kommt es in den meisten Fällen zur Einleitung des Insolvenzverfahrens. Es wird nun ein Insolvenzverwalter bestimmt, der die Verwaltung und Verwertung des Vermögens und pfändbaren Einkommens des Schuldners übernimmt. Hieraus werden die Gläubiger und die Verfahrenskosten bezahlt. Anschließend folgt die Zeit der sogenannten Wohlverhaltensphase. In diesem Abschnitt muss der Schuldner seine auferlegten Obliegenheiten erfüllen und darf sich nichts zuschulden kommen lassen. Nach dem Ablauf von drei Jahren und einem einwandfreien Verhalten, erfolgt die Restschuldbefreiung und das Insolvenzverfahren ist beendet.

Redaktion finanzen.net

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