Warnung

Abmahnung im Arbeitsverhältnis: Häufige Gründe und ihre Konsequenzen

16.04.25 23:00 Uhr

Job in Gefahr! Diese Fehler können eine Abmahnung auslösen | finanzen.net

Eine Abmahnung stellt ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht dar und dient als Warnung des Arbeitgebers bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Doch welche Gründe rechtfertigen eine Abmahnung?

Fehlzeiten und Unpünktlichkeit

Unentschuldigtes Fehlen und wiederholtes Zuspätkommen können laut conny.de eine Abmahnung nach sich ziehen. Arbeitgeber erwarten eine verlässliche Einhaltung der Arbeitszeiten, da unregelmäßige Anwesenheit den Betriebsablauf stören kann.

Wer­bung

Minderleistung und Arbeitsverweigerung

Ein anhaltend niedriges Leistungsniveau, das deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Tätigkeiten liegt, kann als Schlechtleistung gewertet werden. Mit einem Arbeitsvertrag verpflichten sich laut § 611 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber zu gegenseitigen Leistungen, was bedeutet, dass es im Falle einer nicht erbrachten Leistung rechtliche Folgen für den Arbeitnehmer haben kann. Entscheidend ist dabei, ob eine bewusste Steuerung der Arbeitsleistung vorliegt. Wer zudem Arbeitsanweisungen wiederholt missachtet oder Aufgaben verweigert, riskiert ebenfalls eine Abmahnung.

Verstöße gegen betriebliche Vorgaben

Viele Unternehmen setzen auf klare betriebliche Regelungen, etwa zur Kleiderordnung oder zur Nutzung von Betriebsmitteln. Werden diese Vorschriften ignoriert, kann laut conny.de eine Abmahnung die Folge sein. Voraussetzung ist, dass entsprechende Anweisungen eindeutig formuliert wurden und für alle Beschäftigten gleichermaßen gelten.

Alkohol- und Drogenkonsum am Arbeitsplatz

Der Konsum von Alkohol oder Drogen während der Arbeitszeit wird in vielen Betrieben nicht toleriert, da er nicht nur die eigene Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, sondern auch die Sicherheit anderer gefährden kann. Verstöße gegen solche Vorgaben führen oft zu einer Abmahnung und in schweren Fällen zu einer sofortigen Kündigung, so firma.de.

Wer­bung

Eigentumsdelikte und Datenschutzverstöße

Der Diebstahl von Firmeneigentum oder die Unterschlagung von Geldern stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Je nach Schwere des Vergehens droht neben einer Abmahnung auch eine fristlose Kündigung. Ebenso kann der unachtsame Umgang mit sensiblen Kundendaten oder internen Unternehmensinformationen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Unerlaubte Internetnutzung während der Arbeitszeit

Wenn private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich untersagt ist, kann ein Verstoß als arbeitsrechtliches Fehlverhalten gewertet werden. Voraussetzung ist eine klare Regelung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, erklärt ihr-arbeitsrecht.de.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: everything possible / Shutterstock.com