So setzen Sie Ihren nächsten Umzug von der Steuer ab
Wer umzieht weiß oft gar nicht, dass ein Großteil der entstehenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden kann - und das gilt nicht nur für Personen, die beruflich bedingt umziehen. Hier ein kurzer Überblick darüber, wie der Umzug optimal abgesetzt werden kann.
Wer umzieht, kann sich einen Teil der Kosten steuerlich zurückerstatten lassen: Entweder als Werbungskosten in der ,,Anlage N" oder als haushaltsnahe Dienstleistung in der ,,Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen". Dies gilt sowohl für Umzüge aus privaten, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen als auch für Umzüge nach einer Naturkatastrophe oder wegen einer begonnenen Ausbildung. Am meisten absetzen kann allerdings, wer aus beruflichen Gründen umzieht.
Haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung
Jährlich können Sie als Privatperson maximal 20.000 Euro Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen und erhalten somit bis zu 4.000 Euro Rückzahlungen pro Jahr. Die Beauftragung einer Spedition für einen Umzug beispielsweise können Sie in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung verbuchen und einen Teil der meist hohen Speditionskosten von der Steuer absetzen.
Als außergewöhnliche Belastung können Sie Kosten angeben, die durch den Umzug aus gesundheitlichen Gründen oder nach einer Naturkatastrophe wie einer Überschwemmung entstehen und für Sie eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung darstellen.
Umzug aus beruflichen Gründen: Diese Kosten können Sie absetzen
Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, können Sie verschiedene Umzugskosten absetzen: 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, Maklergebühren für Mietwohnungen (gilt nicht für Kaufimmobilien), für einen Zeitraum von 6 Monaten doppelte Mietzahlungen, Kosten für den Hausrattransport, für Reparaturen von Transportschäden, die Renovierung der alten Wohnung, die Kosten für die Verpflegung von Umzugshelfern und vieles mehr. Die Lohsteuerhilfe bietet einen ausführlichen Überblick über Ihre Möglichkeiten und kann Ihnen bei der richtigen Aufnahme der Kosten in die Steuererklärung helfen.
Bedingung dafür, all diese Kosten absetzen zu können ist allerdings, dass
- entweder Ihr Arbeitgeber dies von Ihnen verlangt (beispielsweise den Einzug in eine Dienstwohnung oder den Auszug aus dieser Wohnung, wenn Sie nicht mehr für diesen Arbeitgeber tätig sind),
- Sie durch den Umzug mindestens eine Stunde Arbeitsweg sparen oder Ihren Arbeitsplatz besser mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können,
- Sie durch den Umzug eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung vermeiden können oder
- Sie umziehen, um an Ihrem neuen Wohnort eine Ausbildung oder ein Studium beginnen.
Wie hoch ist Ihre Umzugspauschale?
Für alle Ausgaben müssen Sie Belege einreichen, außer Sie nutzen Ihren Freibetrag, die Umzugspauschale. Dann können Sie die Ausgaben einfach ohne Beleg als ,,sonstige Kosten" verbuchen und auf Ihren Steuerfreibetrag (die Umzugspauschale) zugreifen:
Zum März 2024 wurde die Umzugspauschale wieder erhöht: Umziehende haben für einen Umzug ab 1. März 2024 einen Freibetrag von 964 Euro und für alle weiteren Haushaltsangehörigen erhalten sie eine Erhöhung der Pauschale um 643 Euro.
Ist Ihr letzter Umzugstag 29. Februar 2024 gewesen, so wird die Pauschale nach der alten Regelung anders berechnet: Als Person, die die Umzugskosten übernimmt, erhalten Sie einen Freibetrag von 886 Euro, wobei Ihnen für jedes weitere Haushaltsmitglied (unwichtig, ob Ehepartner oder Kind) ein Zuschlag von 590 Euro gewährt wird.
Allgemein gilt: Erfolgt innerhalb von fünf Jahren ein zweiter beruflich bedingter Umzug, so erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.
Übrigens: Ist der ursprüngliche Umzugsgrund privat, durch den neuen Wohnort verkürzt sich aber Ihr Arbeitsweg um mindestens eine Stunde, so steht Ihnen dennoch eine Umzugspauschale zu.
Redaktion finanzen.net
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