So lange dauert die Verjährungsfrist von Schulden
Grundsätzlich verjähren alle Schulden irgendwann - lohnt es sich also, die Rechnung nicht zu zahlen und das Ende der Verjährungsfrist abzuwarten? Und wie lang ist die Verjährungsfrist überhaupt?
Um Schuldner nicht bis in alle Ewigkeit mit ausstehenden Zahlungen zu belasten, gibt es für Schulden - mit wenigen Ausnahmen - immer eine Verjährungsfrist. Doch die kann sehr lang sein und Gläubiger haben Möglichkeiten, die Frist zu verlängern. Die entsprechenden Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Auf der anderen Seite können Schulden nach der deutschen Rechtsprechung auch verwirken, wenn sich der Gläubiger nicht rechtzeitig darum kümmert, sie einzutreiben.
Bis zu 30 Jahre kann die Verjährungsfrist laufen
Laut Paragraf 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Schulden drei Jahre. Das lässt sich auf Lohn- und Gehaltsansprüche, Mietschulden, Kauf- und Lieferverträge und Forderungen aus Dienstleistungen von Handwerksbetrieben oder aus anderen Bereichen anwenden. Paragraf 199 BGB regelt weiter, dass diese Frist immer "mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist" beginnt. Entsteht der Anspruch also Mitte 2023, beginnt die Frist erst Ende des Jahres und endet am 31. Dezember 2026. Außerdem muss der Gläubiger von seinem Anspruch gewusst haben oder das Wissen darüber ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können - ansonsten verschiebt sich der Beginn der Verjährungsfrist.
Das Informationsportal t-online hat weitere Verjährungsfristen zusammengetragen. So liegt die Frist für Beitragsschulden bei der Krankenkasse bei vier Jahren, sofern die Unterlassung der Zahlung nicht böswillig geschehen ist. Wer Steuern nicht bezahlen kann (aber nicht Steuerhinterziehung begangen hat), ist nach fünf Jahren von seinen Schulden befreit, dasselbe gilt für Gewährleistungsansprüche beim Kauf eines Bauwerks. Wer Steuern hinterzieht, Steuerhehlerei betreibt oder schmuggelt, ist hingegen erst nach zehn Jahren von seinen Schulden befreit. Die Frist beträgt 30 Jahre für Beitragsschulden bei der Krankenkasse (wenn vorsätzlich nicht gezahlt wurde), Schadensersatzansprüche in Folge einer Straftat, Herausgabeansprüche aus Eigentum und familien- oder erbrechtliche Ansprüche.
Die Verjährungsfrist kann vorübergehend gestoppt und so verlängert werden
Nach Paragraf 197 BGB verlängert sich die Verjährungsfrist für Schulden immer auch dann auf 30 Jahre, wenn der Gläubiger einen sogenannten Schuldtitel vorweisen kann, also eine notarielle Urkunde, einen Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliches Urteil zu dem bestehenden Anspruch. Achtung: Ein gewöhnliches Mahnschreiben genügt nicht für die Fristverlängerung auf 30 Jahre - auch dann nicht, wenn es von einem Inkassounternehmen kommt.
Aber: "Anders sieht es […] aus, wenn Sie nach Erhalt der Mahnung eine Ratenzahlung leisten. In diesem Fall wird die Verjährungsfrist unterbrochen und läuft ab dem Tag der Zahlung für weitere drei Jahre", erklärt die Schuldnerberatung Schulz auf ihrer Website. Wer also nicht auf die Mahnung reagiert, kann eine Fristverlängerung - vorerst - umgehen. Dies ist jedoch keine abschließende Lösung für das Problem, denn die Verjährungsfrist kann zum Schutz des Gläubigers laut Website der Schuldnerberatungsstellen Deutschland auch durch ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage des Gläubigers gestoppt werden. Auch, wenn Schuldner und Gläubiger miteinander über die Begleichung der Schulden verhandeln, wird die Verjährungsfrist vorübergehend gestoppt.
Ist der Gläubiger inaktiv, können die Schulden verwirken
Schulden können nicht nur verjähren, sondern auch verwirken, erklären die Schuldnerberatungsstellen Deutschland auf ihrer Website. Das stehe nicht im Gesetz, sondern komme von Seiten der Rechtsprechung. Konkret bedeutet das, die Gerichte können entscheiden, dass ein Gläubiger in einem bestimmten Fall keinen Anspruch mehr auf die Begleichung der Schulden hat, weil er dies über eine zu lange Zeitspanne nicht beim Schuldner eingefordert hat.
Dies ist jedoch nicht der Regelfall - und je höher die Schulden, desto unwahrscheinlicher, dass der Gläubiger sich nicht bemüht, diese auch einzutreiben. Hinzu kommt, dass es Jahrzehnte dauern kann, bis die Verjährungsfrist für Schulden tatsächlich einmal abgelaufen ist. Deswegen ist es ratsam, nicht auf die Verjährung zu warten, sondern in die Schuldnerberatung zu gehen und dort die beste Vorgehensweise zu besprechen.
Redaktion finanzen.net
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