Pünktliche Gehaltszahlung

Gehalt zum Monatsanfang oder -ende: Wann muss das Geld auf dem Konto sein?

02.10.24 06:53 Uhr

Gehaltseingang: Zum Monatsanfang oder -ende - wann muss das Geld da sein? | finanzen.net

Verspätete Gehaltszahlungen können für Arbeitnehmer zu einem großen Problem werden, denn die monatlichen Ausgaben warten nicht. Aus diesem Grund sollten sich Angestellte einen Überblick über die Fälligkeit von Gehaltszahlungen verschaffen sowie über die Handlungsabläufe im Falle einer verspäteten Gehaltszahlung.

Arbeitnehmer sind vorleistungspflichtig

Grundsätzlich gilt: Für Gehaltszahlungen gibt es kein einheitliches Datum. Es müssen sowohl die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten als auch die im Arbeits- und Tarifvertrag festgeschriebenen Klauseln berücksichtigt werden.

Die gesetzlichen Regelungen sind in §614 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Demnach ist ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet in Vorleistung zu gehen, wenn er Anspruch auf eine Gehaltszahlung erheben will. Im Falle einer monatlichen Zahlung müsste ein Arbeitnehmer also einen ganzen Monat arbeiten, um einen Anspruch auf Gehalt zu haben.

Außerdem regelt §614 BGB auch die Fälligkeit der Vergütung und die Verpflichtung des Arbeitgebers - nach Ablauf des festgelegten Zeitraums - die Lohnzahlung vorzunehmen.

Ausnahmeregelungen bei der Gehaltszahlung

Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben sind auch zahlreiche Ausnahmeregelungen möglich. In vielen Unternehmen erfolgen die Gehaltszahlungen einige Tage vor Monatsende; andere Unternehmen leisten die Gehaltszahlungen hingegen erst am 15. des Folgemonats.

Für den Arbeitsvertrag ist es wichtig, dass ein fester Zeitpunkt oder Zeitraum festgelegt wird, an dem die Gehaltszahlung auf dem Konto eintreffen muss. Die Regelungen, die in sogenannten Tarifverträgen enthalten sind, sind rechtlich bindend - sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Was tun bei verspäteter Gehaltszahlung?

Es kann vorkommen, dass das Gehalt zu spät auf dem eigenen Konto eintrifft. In manchen Fällen kann hier auch die Bank eine Mitschuld tragen. Da es aber in Deutschland schon seit 2012 die Regelung gibt, dass eine Überweisung nicht länger als einen Bankarbeitstag in Anspruch nehmen darf, sind auch hier Grenzen gesetzt.

Da sich Arbeitgeber dessen bewusst sein sollten, tritt bereits dann ein Zahlungsverzug ein, wenn das Geld lediglich einen Tag nach dem vereinbarten Zahlungstermin auf dem Konto eintrifft. In diesem Falle sollten Arbeitnehmer immer auf einen Dialog setzten, denn eine übereilte Mahnung oder fristlose Kündigung kann unter Umständen weitreichende Folgen nach sich ziehen. Erst wenn ein Gespräch keine Wirkung zeigt, sollte über solch einen Schritt nachgedacht werden.

Sollte allerdings auch nach einer Mahnung und einer Frist von zwei Monaten keine Zahlung erfolgen, sind Arbeitnehmer dazu berechtigt die Arbeit niederzulegen. Dann bleibt den Betroffenen allerdings in der Regel nur noch der Weg vor das Arbeitsgericht. Eine fristlose Kündigung ist in diesen Fällen meist vorprogrammiert.

Redaktion finanzen.net

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