Studium finanzieren: Diese Jobs sind für Studenten erlaubt
Arbeit und Studium unter einen Hut zu bringen kann recht kompliziert sein. Welche Möglichkeiten Studenten haben und was sie dabei beachten müssen.
Neben dem Studium zu arbeiten kann nicht nur finanzielle Vorteile bringen, sondern auch für wertvolle Berufserfahrung sorgen. Daher nutzen viele Studenten die Gelegenheit, während der vorlesungsfreien Zeit oder in den Semesterferien, sich in verschiedenen Bereichen "auszuprobieren" und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Doch damit man nicht zu viele Steuern zahlt oder seinen Studentenstatus verliert, gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Diese Arbeitsmodelle stehen Studenten dabei zur Verfügung.
Geringfügige Jobs
Eine Option stellen die sogenannten Minijobs dar. Bei diesen dürfen Angestellte höchstens 450 Euro im Monat verdienen. Oftmals handelt es sich um Aushilfstätigkeiten im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Minijobber sind weitestgehend versicherungsfrei, das heißt, sie sind von der Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung befreit - gegebenenfalls können auf Antrag auch die Beiträge zur Rentenversicherung entfallen. Lediglich die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer verbleiben, die vom Arbeitgeber übernommen werden.
Möchte man die Versicherungsfreiheit aufrechterhalten, muss man darauf achten, dass die monatliche 450-Euro-Grenze nicht überschritten wird. Das gilt auch, wenn man mehrere Minijobs in Anspruch nimmt. Hier würde es sich anbieten, dass man zwischen diesen kombiniert, denn trotz der Mehrbeschäftigung gelten die Einnahmen, als hätte man sie durch einen einzigen Job verdient. Wer lieber auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und dagegen mehr Geld in der Tasche haben möchte, könnte auf andere Beschäftigungsmodelle ausweichen.
Werkstudentenjobs
Wie zum Beispiel dem Werkstudentenmodell. Als studentische Hilfskraft ist man für mehrere Stunden die Woche in einem Unternehmen oder an der Universität tätig und bekommt ein eigenes Gehalt. Oftmals handelt es sich um Tätigkeiten, die der Studienrichtung entsprechen und sehr wertvoll für die zukünftige Berufsorientierung sein können. Während der Vorlesungszeit dürfen Werktstudenten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, in der vorlesungsfreien Zeit hingegen so viel sie wollen. Dies soll gewährleisten, dass das Studium im Vordergrund steht.
Halten sich Werkstudenten an die 20-Stunden-Obergrenze, können sie weiterhin die Vorteile ihres Studentenstatus’ genießen. Konkret bedeutet dies, dass ihre Tätigkeit nicht als sozialpflichtige Tätigkeit gilt und sie somit keine vollen Steuerbeiträge zahlen müssen. Ganz befreit davon sind sie allerdings auch nicht, denn die Einkommensteuer gilt auch für studentische Hilfskräfte. "Solange das Arbeitsentgelt [aber] unter dem sogenannten Grundfreibetrag bleibt, gibt es die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer aber in vollem Umfang zurück", so Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. Dieser beläuft sich aktuell auf 9.168 Euro im Jahr.
Für einen Werkstudentenverdienst fallen zudem noch Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung an. Letztere trifft nur zu, wenn man älter als 25 Jahre und somit nicht mehr familienversichert ist. Außerdem müssen der Solidaritätsbeitrag und gegebenenfalls die Kirchensteuer entrichtet werden.
Sonstige Tätigkeiten
Als dritte Möglichkeit bieten sich Ferienjobs an. Hierbei arbeiten Studenten ausschließlich über die Semesterferien und müssen trotz der Vollzeittätigkeit keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitsversicherung zahlen. Eine weitere Möglichkeit sind freiberufliche Tätigkeiten - beispielsweise für Redaktionen, Übersetzungsbüros oder allgemein für Projekte im IT-Bereich. Auch bei diesen Modellen gilt der jährliche Grundfreibetrag von 9.168 Euro bzw. die Einkommensgrenze von 17.500 Euro im Jahr. Werden diese nicht überschritten, entfallen die Einkommens- bzw. Umsatzsteuer für studentische Hilfskräfte.
Arbeiten und BAföG?
Bekommen Studenten während ihres Studiums BAföG, müssen sie darauf achten, dass sie nicht zu viel arbeiten. Denn ihr Einkommen wird auf den BAföG-Bedarf angerechnet und kann die gezahlten Beiträge gegebenenfalls reduzieren, falls die Verdienste über dem Freibetrag liegen. Aktuell können Studierende in einem Bewilligungszeitraum 5.400 Euro im Jahr anrechnungsfrei verdienen, was einem durchschnittlichen Monatsverdienst von rund 450 Euro entspricht. Wer in einem Urlaubssemester oder während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden jobbt, verliert eventuell den Anspruch auf die staatlichen Fördergelder.
Redaktion finanzen.net
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