Nachlass im Internet

E-Mail-Konten, Social Media & Co.: Digitales Erbe regeln - das ist zu beachten

24.11.23 06:36 Uhr

Was geschieht mit E-Mail-Konten, Social Media & Co. im Todesfall? Was es zu beachten gilt | finanzen.net

Stirbt ein Angehöriger, gibt es vieles zu organisieren. Wer es den Hinterbliebenen einfacher machen will, regelt schon im Voraus was mit seinem Nachlass geschehen soll. Auch das digitale Erbe sollte dabei beachtet werden, da Verträge und Mitgliedschaften weiter Kosten verursachen können.

Werte in diesem Artikel

Unser Leben wird immer digitaler. Im Jahr 2019 nutzten in Deutschland rund 63 Millionen Menschen das Internet - Tendenz steigend. Aus diesem Grund werden die Regelungen für das digitale Erbe immer wichtiger. Viele Dinge können Nutzer schon im Voraus regeln, um es den Erben zu erleichtern ihren digitalen Nachlass zu verwalten.

Gute Gründe, um das digitale Erbe zu regeln

Ist ein Angehöriger als Erbe eingesetzt, gehen alle Rechte und Pflichten auf diesen über. Dabei geht es nicht nur um die Profile bei Facebook, Snapchat oder Twitter, sondern auch um online Verträge für Strom, Internet oder auch Streamingdienste wie Netflix.

Aber auch eventuelle Einnahmen aus Produktverkäufen, Provisionslinks oder Werbeeinnahmen bei YouTube gehören zum Erbe. Zusätzlich nutzen viele Menschen Cloud-Server, um Erinnerungen in Form von Bildern oder Videos zu speichern. Doch ohne die dazugehörigen Passwörter kann niemand auf diese Dateien zugreifen.

So regeln sie den digitalen Nachlass

Wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervorgeht, ist der digitale Nachlass so wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. Allerdings sind davon viele verschiedene Rechtsgebiete wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte betroffen, was zu Problemen und Verwirrung führen kann. So erben die Hinterbliebenen eventuell bestehende Online-Konten, allerdings gelten auch nach dem Tod des Kontoinhabers Gesetze, die einen Zugriff erschweren können.

Aus diesem Grund sollte einem engen Angehörigen der Zugang zum eigenen Rechner ermöglicht werden. Dies kann beispielsweise mit einer Übersicht über alle bestehenden Accounts, Nutzernamen, Mailadressen und den dazugehörigen Passwörtern erfolgen.

Zusätzlich sollte dieser mit einer Vollmacht ausgestattet werden, in der festgehalten wird, was mit den bestehenden Accounts und Verträgen nach dem Tod geschehen soll. Solch eine Vollmacht ist grundsätzlich formfrei und fungiert als eine Art Vorstufe zum Testament und muss nicht zwingend notariell beglaubigt werden, es empfiehlt sich aber trotzdem. Wichtig ist, dass diese Vollmacht handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben ist. Sie muss außerdem unbedingt "über den Tod hinaus" gelten, wie auf der Seite der Bundesregierung zu lesen ist.

Der digitale Nachlass bei Facebook, Google & Co.

Facebook hat schon seit längerem die Einstellungsmöglichkeit, dass Nutzer einen Nachlasskontakt für ihr digitales Erbe eintragen können. Außerdem kann das Profil in einen nicht öffentlichen Gedenkzustand gesetzt werden, der aber nur durch die Vorlage der Sterbeurkunde aktiviert werden kann.

Bei Google können sogar bis zu zehn Verwalter Zugriff auf das Konto erhalten. Diese werden bei längerer Inaktivität benachrichtigt und haben dann Zugriff auf das betreffende Konto.

Bei Twitter können nahe Familienangehörige den Tod im Profil anzeigen lassen. Innerhalb eines Monats wird das Twitterkonto dann gelöscht. Auch hier wird für den Nachweis eine Sterbeurkunde benötigt, sowie ein notariell beglaubigtes Dokument wie beispielsweise ein Erbschein auf dem steht, dass man der rechtmäßige Erbe ist.

Bei der Organisation des digitalen Erbes sollten also alle Regelungen präzise festgelegt werden, da es in manchen Bereichen nach wie vor juristische Problemstellungen gibt. Ein erster Schritt, um den Angehörigen die Abwicklung des digitalen Erbes zu erleichtern ist aber auf jeden Fall, die Ausstellung einer Vollmacht, sowie eine aktuelle und vollständige Liste aller Accounts, Konten und Passwörter.

Redaktion finanzen.net

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