EC-Karte verloren - Das gilt es jetzt zu tun
Wer die EC-Karte oder Debitkarte verliert, sollte unverzüglich handeln, um einen möglichen Missbrauch der Karte durch Betrüger zu verhindern. Dafür muss die Karte bei der Bank und anschließend auch bei der Polizei gesperrt werden. Wir zeigen, wie das geht und was bei der Kartensperrung beachtet werden muss.
Der Verlust oder der Diebstahl des Geldbeutels ist sehr ärgerlich für den Betroffenen. Nicht nur weil sich oftmals noch einiges an Bargeld in der Börse befand, sondern auch, weil häufig auch Kreditkarten und EC-Karten im Geldbeutel aufbewahrt werden. Wichtig ist in einem solchen Fall vor allem, dass die verlorene Karte möglichst schnell beim verantwortlichen Kreditinstitut gesperrt wird, bevor sich Diebe am Konto bedienen und es teuer wird.
Kartensperrung über 116 116
Das Sperren der Kredit- oder Debitkarte kann immer direkt bei der Bank erledigt werden. Jede Bank hat dafür eine eigene Nummer, um Karten sperren zu lassen. Ist diese nicht sofort zur Hand, kann alternativ die einheitliche Notrufnummer für die Kartensperrung angerufen werden. Über die 116 116 kann sowohl die Debitkarte als auch die Kreditkarte gesperrt werden; weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, den Online-Banking-Account über diese Ziffernkombination zu sperren. Dies ist übrigens zu jeder Uhrzeit und an jedem Tag im Jahr möglich. Um im Notfall möglichst schnell agieren zu können, sollte diese Nummer daher auswendig gelernt oder zumindest auf dem Handy eingespeichert werden. Die Kartensperrung über die Notrufnummer ist im Inland sogar kostenlos.
Anrufe aus dem Ausland
Sollte die Nummer dagegen aus dem Ausland angerufen werden, muss die +49 116 116 gewählt werden. Im Gegensatz zum Anruf aus dem Inland ist dieser Anruf jedoch kostenpflichtig. Wie hoch der zu leistende Betrag ausfällt, hängt von dem ausländischen Anbieter oder Netzbetreiber ab. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt die Sparkasse, vor Antritt einer Reise die Ländervorwahl bei Anrufen aus dem Ausland nach Deutschland zu kontrollieren.
IBAN und Personalausweis bereit halten
Bei einer Kartensperrung über die 116 116 müssen in der Regel keine persönlichen Angaben getätigt werden. Weder der eigene Name, noch die Kontonummer oder gar Passwörter müssen am Telefon genannt werden; lediglich der Name der Bank wird benötigt, um den Anruf an diese weiterleiten zu können. Nach einer erfolgreichen Übermittlung oder bei einem direkten Anruf an die Bank sind dann jedoch einige Informationen für die Kartensperrung notwendig. Daher sollte beim Anruf der Personalausweis bereit gehalten werden. Außerdem wird die Bank die IBAN oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kontos benötigen und den Ort und Zeitpunkt des Verlustes abfragen. Nach einer erfolgreichen Aufnahme aller Daten wird die Karte an allen Orten gesperrt, an denen eine PIN zur Zahlung benötigt wird.
Polizeirevier nach Anruf bei der Bank aufsuchen
Das war jedoch noch nicht alles. Denn entgegen der allgemeinen Meinung sind Abbuchungen auch ohne PIN möglich. So können Betrüger bei Lastschriftverfahren, die statt einer PIN lediglich eine Unterschrift erfordern, durch eine Fälschung der Unterschrift auch nach der Kartensperrung immer noch Geld abbuchen. Daher ist es dringend notwendig, unverzüglich nach dem Anruf bei der Bank auch die Polizei zu informieren. Dabei reicht es jedoch nicht, bei der Polizei anzurufen; für eine endgültige Sperrung der Karte muss das Polizeirevier persönlich aufgesucht werden. Denn dort besteht die kostenlose Möglichkeit, über den sogenannten KUNO-Sperrdienst auch elektronische Lastschriftverfahren, die nur eine Unterschrift erfordern, für mögliche Diebe zu sperren. Dafür informiert die polizeiliche Behörde die zentrale Meldestelle des Handels; gleichzeitig wird eine Strafanzeige gestellt.
KUNO-Sperrdienst sperrt Kreditkarte für alle Zahlungsvorgänge
Bei der Polizei sollten die Kontonummer und Bankleitzahl, sowie die sogenannte Kartenfolgenummer bereitgehalten werden. Diese ist sowohl auf Kontoauszügen als auch auf Kassenbelegen zu finden und ermöglicht es, eine EC-Karte eindeutig zu identifizieren. Sind also zwei Karten im Umlauf, die beide auf dasselbe Konto zugreifen können, kann die verlorene Karte für Zahlungen gesperrt und die neue Karte weiterhin wie gewohnt verwendet werden. Kann die Nummer bei dem ersten Besuch der Polizei noch nicht angegeben werden, werden zunächst alle Karten gesperrt. Dies geschieht jedoch nur für einen gewissen Zeitraum; die Kartenfolgenummer sollte daher vor Ablauf der Frist in jedem Fall nachgemeldet werden. Dies ist entweder über die 0800 - 10 444 03 oder online möglich.
Volles Haften bei grober Fahrlässigkeit
Kosten bei der Kartensperrung fallen nur unter besonderen Umständen an. Zum einen kostet der Anruf der Sperr-Notrufnummer aus dem Ausland; dabei handelt es sich jedoch meist nur um kleine Beträge.
Außerdem gibt es Banken, die auch für die notwendig gewordene Ersatzkarte eine Gebühr berechnen.
Am teuersten wird es aber, wenn zu viel Zeit zwischen dem Verlust der Karte und dem Anruf bei der Bank und der Polizei verstrichen ist. Denn bis die Kreditkarte gesperrt ist, haftet der Bankkunde nach einer europäischen Richtlinie vom 13. Januar 2018 mit 50 Euro.
Doch es kann auch noch teurer werden: Hat der Kunde nach Ansicht des Gerichts grob fahrlässig gehandelt, haftet der Kunde voll für mögliche Abbuchungen oder Schulden. Unter grobe Fahrlässigkeit fällt zum Beispiel, wenn die PIN direkt auf die Karte geschrieben oder in einem gemeinsamen Geldbeutel aufbewahrt wurde. Hat der Kunde die PIN einer anderen Person mitgeteilt oder die Bank nicht unverzüglich aufgesucht, ist es ebenfalls möglich, dass der Kunde für eventuelle Abbuchungen oder Missbräuche voll haften muss. Daher: Die PIN am besten nur im eigenen Kopf aufbewahren und die Bank und die zuständige Polizeibehörde umgehend nach Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte informieren.
Pauline Breitner/Redaktion finanzen.net
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