Ungerechtfertigt hohe Handyrechnung - So können Verbraucher sich dagegen wehren
Für Besitzer von Handyverträgen ist es sinnvoll, ihre abgebuchten Rechnungsbeträge durchgehend zu kontrollieren. Es können nämlich schnell zusätzliche Kosten auftreten, deren Ursprung der Verbraucher gar nicht kennt. In diesem Fall sollte man unverzüglich reagieren.
Wie schnell schließt man heutzutage im Internet einen Kaufvertrag ab? Ein Klick genügt und schon ist das digitale Geschäft perfekt. Es ist allerdings nicht ganz so perfekt, wenn man die Vereinbarung überhaupt nicht treffen wollte und unerwartet dafür bezahlen muss. Bei der Nutzung eines Smartphones werden User bei Apps oder im Internet fast ununterbrochen mit Pop-ups konfrontiert. Das Zustandekommen einer nicht gewollten Interaktion ist somit jederzeit möglich. Doch weshalb dürfen ominöse Drittanbieter fragwürdige Leistungen einfach von der Handyrechnung des Mobilfunkanbieters abbuchen?
Die Abofalle
Sobald auf der Handyrechnung nichtssagende Posten auftauchen, ist man wohl in die Falle eines sogenannten Drittanbieters getappt. Diese räumen sich durch ein irreführendes Geschäftsgebaren das Recht ein, Geld von Ihnen verlangen zu dürfen, ohne es vorher eindeutig kenntlich gemacht zu haben. Meistens treten sie nur unter einem unbekannten Firmennamen auf, sodass dem Verbraucher jegliche Kontaktinformation fehlt. Die Kosten finden ihren Weg in die Handyrechnung, da der Mobilfunkanbieter bei Drittanbieter-Geschäften die Forderungen an den Kunden übernimmt. Handelt es sich um seriöse Drittanbieter ist dieses Vorgehen korrekt und beanstandungslos. Wurde der Verbraucher jedoch unwissentlich in ein Abo gelockt, kommt es zu Problemen. Der Provider besteht schließlich als Gläubiger auf die Begleichung der Schuld. Der Kunde muss hingegen verdeutlichen, dass ein unwirksamer Kaufvertrag vorliegt. Um diese Situation vorzubeugen, lässt sich beim Mobilfunkunternehmen eine Drittanbietersperre einrichten, sodass keine Abrechnung mehr möglich ist. Falls es allerdings schon zu einer zu hohen Belastung gekommen ist, hilft nur noch ein schriftlicher Widerspruch.
Widerspruch bei einer zu hohen Handyrechnung
Zuallererst sollte man zwar schnell, aber dennoch ruhig und bedacht handeln. Der Rechtsanwalt Thomas Hollweck empfiehlt in einem Beitrag auf seiner Kanzlei-Webseite unverzüglich, einen schriftlichen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an den Mobilfunkanbieter zu senden. Der Nachweis des Zugangs ist sehr wichtig. Zudem sollte man den gleichen Widerspruch zusätzlich in einer E-Mail als PDF verschicken. Darin ist unmissverständlich mitzuteilen, dass man die Rechnung bestreitet und deshalb nicht komplett bezahlen werde. Es wird lediglich der berechtigte Anteil des Betrags an den Provider überwiesen. Sollte bereits eine vollständige Abbuchung erfolgt sein, ist es möglich, eine Bankrückbuchung zu veranlassen und auf diese Weise das Geld wieder zu erhalten. In dem Widerspruch sollte genau begründet werden, weshalb manche Posten als zu hoch oder falsch erachtet werden. Im Gegenzug ist vom Rechnungssteller zu verlangen die entsprechenden Sachverhalte auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dabei ist auch ein technisches Prüfprotokoll zu erstellen. Die Erteilung einer Bearbeitungsfrist von drei Wochen ist hierbei angemessen. Der Mobilfunkanbieter ist nun in der Pflicht zu dem Widerspruch Stellung zu nehmen und darf nicht anders gegen die einbehaltene Zahlung vorgehen. Im Falle dubioser Drittanbieter-Geschäfte lenkt der Provider in der Regel ein und storniert die unrechtmäßig aufgeführten Rechnungsposten. Diese Vorgehensweise kann auch bei anderen Abrechnungsfällen angewendet werden. Ist die Handyrechnung aufgrund (nicht) getätigter Telefonate zu hoch, sollte zusätzlich ein Einzelverbindungsnachweis vom Rechnungssteller angefordert werden.
Weitere Kostenfallen
Neben der Abofalle können noch weitere Kosten unbemerkt entstehen. Auch wenn viele Spiele auf dem Smartphone kostenlos sind, beinhalten sie Elemente, die zusätzlich gegen eine Geldzahlung erworben werden können. Hier sollte man ebenfalls wachsam sein, dass keine versehentlichen Transaktionen zustande kommen. Weitere ungewollte Kosten können bei der Nutzung von Internetverbindungen entstehen. Verbraucher mit einer entsprechenden Flatrate müssen sich in Deutschland und der EU keine Gedanken machen. Sollte man jedoch keine besitzen oder sich in Drittländern mit Roaming-Gebühren befinden, muss man für den Datenaustausch bezahlen, selbst wenn dieser nur im Hintergrund stattfindet. Der Mobilfunkanbieter hat hier allerdings eine Schutzpflicht. Er darf nicht tatenlos zusehen, wie die Kosten explodieren und die finanzielle Belastung des Kunden unverhältnismäßig groß wird. Als Folge muss die Datenverbindung getrennt oder komplett gesperrt werden. Das Gleiche gilt für den Fall, wenn das Smartphone gehackt wurde. Um die Kosten für die Internetnutzung zu vermeiden, ist das Datenroaming im Vorhinein auszuschalten.
Redaktion finanzen.net
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