Mietrecht: Das sollte man über die Hausordnung wissen
Neben dem Mietvertrag ist auch die Hausordnung eine wichtige Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Sie beinhaltet grundlegende Regelungen über das Zusammenleben der Hausgemeinschaft. Hierbei gibt es aber klare Grenzen, was genau festgelegt werden darf.
Wer gegen die Vorschriften der Hausordnung verstößt, kann eine Abmahnung von seinem Vermieter erhalten. Im schlimmsten Fall droht bei einer Missachtung der Regeln sogar die Kündigung. Sollte nämlich die Hausordnung ein Bestandteil des unterzeichneten Mietvertrags sein, können Verstöße als ein Vertragsbruch angesehen werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was überhaupt in der Hausordnung festgelegt ist und inwiefern man an die Bestimmungen gebunden ist.
Was die Hausordnung regelt
In einer Hausordnung legt der Vermieter bzw. der Eigentümer allgemeine Regelungen zur Nutzung des Gebäudes fest, so der Blog "Rechtslupe". Wie es der Name schon sagt, soll hiermit für eine gewisse Ordnung gesorgt werden. Sie ist somit eine Art Ergänzung zu den Bestimmungen des Mietvertrags. Daher kann die Hausordnung den Mietern zwar keine neuen Pflichten auferlegen, jedoch vorhandene Vorschriften aus dem Mietvertrag näher definieren. Hierfür muss sichergestellt werden, dass die Mietparteien auch von der Vereinbarung Kenntnis nehmen können. Entweder geschieht dies über den Anhang des Mietvertrags oder über eine allgemeinen Aushang im Gebäude. Bei der ersten Variante können für einzelne Mieter noch individuelle Abmachungen getroffen werden. So kann im Mietvertrag beispielsweise die Reinigung des Treppenhauses und der Gehwege verankert sein. Diese Verpflichtung wird anschließend in einer Hausordnung genauer geregelt. Der Vermieter kann entscheiden, ob alle Mieter oder nur bestimmte Anwohner für die Säuberung zuständig sind und welchem Ablauf die Tätigkeit erfolgen soll.
In den meisten Fällen besitzt die Hausordnung jedoch für alle Mieter die gleichen Inhalte und Obliegenheiten. Es handelt sich dabei um grundlegende Bestimmungen, auf deren Einhaltung sowohl der Vermieter als auch die Mieter untereinander bestehen können. Das bekannteste Beispiel sind wohl die festgelegten Ruhezeiten. Diese definieren, wann genau laute Aktivitäten wie Musik hören oder Reparaturarbeiten vollzogen werden dürfen und wann sie untersagt sind. Kommt es zu einer Störung in den Ruhezeiten, können sich alle Parteien auf die Vorschriften der Hausordnung beziehen und eine Reduzierung des Lärms verlangen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Gebote zur Gewährleistung der Gebäudesicherheit. Diese können Angaben zum Verschließen der Haustüren, der Gartenzugänge oder der Garagentore enthalten. Außerdem werden hier die Bestimmungen des Brandschutzes und die Freihaltung der Fluchtwege genauer behandelt. Des Weiteren regelt die Hausordnung die Nutzung der Balkon-, Garten- und Hofflächen sowie das Grillen und das Spielen auf dem Gelände.
Was die Hausordnung nicht enthalten darf
Wie bereits anfangs erläutert, darf die Hausordnung keine neuen Vorschriften enthalten und auch sonst nicht vom Mietvertrag abweichen. Erlaubnisse des Mietvertrags können demnach nicht durch die Hausordnung wieder aufgehoben, sondern nur näher beschrieben werden. Ebenso verhält es sich bei der Erteilung weiterführender Rechte. Bestimmungen, die der Vermieter über einen öffentlichen Aushang kommuniziert, dürfen auch nicht zwischen den Mietparteien variieren, sondern müssen eine allgemeine Gültigkeit haben. Individuelle Vereinbarungen können ausschließlich vertraglich mit der entsprechenden Mietpartei festgelegt werden. Eine nachträgliche Veränderung der spezifischen Regelungen ist anschließend nur durch eine erneute Zustimmung des Mieters möglich.
Zu guter Letzt darf die Hausordnung natürlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Laut Angaben der Website "Mietrecht.com" ist deshalb ein grundsätzliches Verbot der Tierhaltung nicht zulässig. Darüber hinaus darf der Vermieter keine Besuchs- oder Übernachtungsverbote aussprechen und sich kein Recht einräumen, die Wohnungen jederzeit zu betreten. Außerdem ist es nicht erlaubt, das Heizen, das Duschen oder die Nutzung der Waschmaschine zeitlich einzuschränken.
Redaktion finanzen.net
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