Das Gehalt verstehen: Was bleibt vom Bruttogehalt übrig?
Die Frage des Brutto- gegenüber dem Nettogehalt ist ein entscheidender Faktor, wenn es um den Arbeitslohn geht. Oft steht man vor Stellenanzeigen und fragt sich, was letztendlich vom angegebenen Gehalt übrigbleibt.
Was ist das Brutto- und Nettogehalt?
Bei dem Begriff "Bruttogehalt" handelt es sich um den Gesamtbetrag, den Arbeitnehmer als Entlohnung für ihre erbrachte Arbeitsleistung erhalten. Dieser Betrag ist das Resultat der Vereinbarung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber - und repräsentiert somit den vollen Lohn vor jeglichen gesetzlichen Abzügen. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern abgezogen wurden.
Das Bruttogehalt ist eine wichtige Referenz, da dieser Betrag üblicherweise in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Stellenanzeigen genannt wird. Es ermöglicht den Arbeitnehmern, einen ersten Eindruck von der Höhe ihrer Entlohnung zu gewinnen. Es ist allerdings essenziell zu verstehen, dass das Bruttogehalt nicht dem Betrag entspricht, der tatsächlich monatlich ausgezahlt wird. Vor der Auszahlung werden diverse Beiträge und Steuern vom Bruttogehalt abgezogen.
Das Nettogehalt, auch als "ausgezahltes Gehalt" bekannt, ist der Betrag, der den Arbeitnehmern nach Abzug aller gesetzlichen Pflichtbeiträge und Steuern zur Verfügung steht. Dabei beziehen sich die Pflichtbeiträge in Deutschland beispielsweise auf die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch Steuern wie die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer werden abgezogen.
Das Nettogehalt ist folglich der Betrag, der Arbeitnehmern am Ende des Monats tatsächlich auf ihrem Konto gutgeschrieben wird. Dieser Betrag kann für die Deckung der Lebenshaltungskosten, die Verfolgung von Sparzielen oder für Ausgaben im Bereich Freizeit und Unterhaltung genutzt werden. Es ist daher entscheidend, den Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt zu verstehen, um einen realistischen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten zu erhalten.
Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?
Zuerst wird aus dem Bruttogehalt die zu zahlende Lohnsteuer berechnet. Ihre Höhe ist abhängig von der entsprechenden Steuerklasse. In Deutschland existieren sechs Steuerklassen, dabei ist die Auswahl der passenden Klasse abhängig vom eigenen Familienstand. Beispielsweise fallen Alleinerziehende in die Steuerklasse zwei. Ledige und kinderlose Personen beziehungsweise Paare, die unverheiratet zusammenleben, werden hingegen der Steuerklasse eins zugeordnet. Verheiratete haben die Option aus drei verschiedenen Steuerklassen zu wählen. Die Auswahl der passenden Steuerklasse ist vom individuellen Einkommen abhängig und es kann zwischen Steuerklasse drei, vier und fünf gewählt werden. Die sechste und letzte Steuerklasse kommt zur Anwendung, wenn eine Nebentätigkeit ausgeübt wird.
Generell zahlen Angestellte und Rentner Lohnsteuer, während Selbständige Einkommensteuer zahlen. Der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuer liegt nur in der Art ihrer Erhebung, der Steuertarif ist im Grunde genommen identisch. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten und sie bis zum 15. des nachfolgenden Monats an das Finanzamt weiterzuleiten.
Zusätzlich zu den Steuern werden auch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen, die bei der Berechnung des Nettogehalts vom Bruttogehalt berücksichtigt werden müssen. Die Beiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung werden gleichermaßen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dies ist auch der Fall, wenn eine Person gesetzlich krankenversichert ist. Für Beschäftigte, die privat krankenversichert sind, beträgt der maximale Zuschuss im Jahr 2023 monatlich 403,99 Euro.
In Deutschland besteht ein progressives Einkommensteuersystem, der Steuersatz nimmt also mit steigendem Einkommen zu, so steuerschroeder.de in einem Online-Beitrag. Es gibt einen Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt wird. Der Steuersatz für die Einkommens- und Lohnsteuer beginnt bei 14 Prozent und kann bis auf 42 Prozent ansteigen. Die höchste Einkommensgruppe unterliegt sogar einem Steuersatz von 45 Prozent, der als Reichensteuer bekannt ist. Die jeweiligen Steuersätze für die Einkommensteuer sind in einer Einkommensteuertabelle aufgeführt, hinzu kommt noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie eine Kirchensteuer von 8 Prozent oder 9 Prozent. Der Grundfreibetrag, der steuerfrei bleibt und dazu dient, das Existenzminimum nicht durch Steuern zu schmälern, beträgt derzeit 10.908 Euro pro Jahr, wie von sozialpolitik-aktuell.de hervorgehoben wird. Der Einkommensanteil, der 62.810 Euro übersteigt, wird dann mit einem Steuersatz von 42 Prozent besteuert. Für Einkommen über 277.826 Euro gilt schließlich der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent.
Beispielrechnung
Betrachten wir ein Beispiel: Herr Mustermann ist ledig und kinderlos, daher fällt er in die Steuerklasse eins. Für ihn liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Dieser Einkommensanteil bleibt steuerfrei, da er das Existenzminimum darstellt. Wenn wir annehmen, dass Herr Mustermann monatlich 4.000 Euro brutto verdient, dann entrichtet er laut Datev 588,41 Euro Lohnsteuer an das Finanzamt. Auf die Rentenversicherung, die mit einem Satz von 18,6 Prozent berechnet wird, würden 744 Euro anfallen, wovon Herr Mustermann 372 Euro selbst zahlt. Für die gesetzliche Krankenversicherung werden 14,6 Prozent des Bruttolohns abgezogen. In Herrn Mustermanns Fall entspricht dies 584 Euro, wobei er 292 Euro selbst trägt. Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Beitrags für die Krankenkasse in Höhe von 1,6 Prozent zahlt Herr Mustermann tatsächlich 324 Euro. Darüber hinaus muss er die Pflegeversicherung bezahlen, für die 3,05 Prozent des Bruttolohns abgezogen werden. Der Anteil beträgt hier 61 Euro. Durch den zusätzlichen Beitragssatz von 0,35 Prozent muss er jedoch insgesamt 75 Euro zahlen. Schließlich muss Herr Mustermann die Arbeitslosenversicherung zahlen, die in unserem Beispiel 2,6 Prozent beträgt. Vom Bruttogehalt werden weitere 104 Euro abgezogen, wobei er wiederum die Hälfte, also 52 Euro, selbst zahlt.
Insgesamt belaufen sich die Sozialversicherungsabzüge auf 823 Euro. Zusammen mit der Lohnsteuer von 588,41 Euro ergibt dies die Summe, welche von Herrn Mustermanns Bruttolohn abgezogen wird. Statt 4.000 Euro landen also nur 2.588,59 Euro auf seinem Konto.
Redaktion finanzen.net
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