Früher in Rente gehen

Mehr vom Lebensabend genießen: So wird ein vorzeitiger Ruhestand möglich

03.01.23 06:22 Uhr

Mehr vom Lebensabend genießen: So wird ein vorzeitiger Ruhestand möglich | finanzen.net

Viele Menschen in Deutschland, deren Zeit in der Arbeitswelt sich dem Ende zuneigt, verspüren gerade jetzt nach den harten Auswirkungen der Corona-Pandemie den Wunsch, sich früher aus dem Berufsleben zu verabschieden. Doch wie ist dies ohne zu große Einbußen in der Rentenhöhe zu bewerkstelligen?

Gesetzeslage

Wer mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorzuweisen hat und vor 1964 geboren ist, bezieht seine Rente für langjährig Versicherte ohne jegliche Abschläge. Bei den späteren Jahrgängen wird das Renteneintrittsalter ausgehend von 63 schrittweise angehoben und die Rente stufenweise gemindert: Für jeden Monat, den der Versicherte vor seinem individuellen gesetzlichen Rentenalter in Rente geht, werden von seiner Rentensumme 0,3 Prozent abgezogen. Der maximale Abzug beträgt 14,4 Prozent, es ist also höchstens möglich, vier Jahre früher in Rente zu gehen.

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Hat man dagegen mindestens 45 Versicherungsjahre angesammelt, profitiert man von der Rente für besonders langjährig Versicherte. In diesen Fällen ist es auch für später Geborene möglich, abschlagsfrei in die vorzeitige Rente zu gehen. Das Eintrittsalter wird bis 2029 abhängig vom Jahrgang Schritt für Schritt auf 67 heraufgesetzt, in diesem Jahr liegt es bei 64. Für Menschen mit einer schweren Behinderung gelten gesonderte Regelungen; sie müssen weniger lange arbeiten als Menschen ohne Beeinträchtigungen, allerdings besteht für sie die Anforderung einer sogenannten Wartezeit von mindestens 35 Jahren.

"Kauf" einer höheren Rente

Möchte man sich dennoch vorzeitig zur Ruhe setzen, aber keine schwerwiegenden Einbußen in der monatlichen Rentenhöhe hinnehmen, so hat man die Möglichkeit, sich eine ungeminderte Rente durch die einmalige Zahlung eines bestimmten Betrages zu "kaufen". Um von dieser gesetzlichen Regelung betroffen zu sein, ist ein Mindestalter von 50 Jahren vorgeschrieben. Abhängig von dem Betrag, um den die Rente des Versicherten eigentlich gemindert werden würde, wird eine Gesamtsumme errechnet, die der Versicherte als einmalige Sonderzahlung an die Rentenkasse bezahlt. Dafür wird die Minderung seiner Rente aufgehoben und er erhält monatlich bis an sein Lebensende seine vollen Bezüge.

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Altersteilzeit

Bei dem Modell der Altersteilzeit handelt es sich um das Konzept einer gleitenden, weniger abrupten Übergangsphase von der Arbeit in die Rente. Die Versicherten haben auf diese Option keinen rechtlichen Anspruch, weshalb es hierfür einer gesonderten Absprache mit dem Arbeitgeber bedarf. Die Altersteilzeit kommt in zwei verschiedenen Formen daher. Beim Blockmodell reduziert der Beschäftigte seine Arbeits­zeit für seine letzten vier Berufsjahre: Die ersten beiden Jahre übt er seine Beschäftigung noch in Vollzeit aus, die letzten zwei Jahre hingegen arbeitet er gar nicht mehr, wobei er jedoch in beiden Blöcken das gleich hohe Teilzeitgehalt bezieht.

Das Gleichverteilungsmodell ist demgegenüber für einen verfrühten Renteneintritt nicht geeignet, denn bei diesem wird die verbleibende Arbeitszeit konstant über den vereinbarten Zeitraum aufgeteilt. Die Altersteilzeit ist dem Konstrukt des Teilzeitarbeitsvertrages sehr ähnlich und ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, um den Mitarbeitern einen früheren Rentenbeginn zu ermöglichen. Für eine solche Vereinbarung muss das 55. Lebensjahr vollendet sein und es sind darüber hinaus noch drei versicherungspflichtige Beitragsjahre der vergangenen fünf Jahre nachzuweisen.

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Thomas Weschle / Redaktion finanzen.net

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