Erneuerbare Energien

Beispielrechnung: So viel sparen Verbraucher, wenn die EEG-Umlage wegfällt

18.03.22 23:54 Uhr

Beispielrechnung: So viel sparen Verbraucher, wenn die EEG-Umlage wegfällt | finanzen.net

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht, dass die EEG-Umlage 2023 abgeschafft wird - nun wird der Stichtag vorgezogen: Bereits ab Anfang Juli wird der rasante Stromkostenanstieg in Deutschland ausgebremst.

Am 9. März hat die Bundesregierung per Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Gesetzes-Formulierungshilfe zur Abschaffung der EEG-Umlage vom Bundeskabinett beschlossen wurde - der Bundesrat müsse dem nicht mehr zustimmen. "Damit treten Bundesregierung und Koalitionsfraktionen dem momentanen Energiepreisanstieg entschieden entgegen und sorgen für eine spürbare Entlastung," heißt es in der Pressemitteilung.

Was genau ist die EEG-Umlage, wieso wird sie abgeschafft und wie spürbar ist die von der Bundesregierung angekündigte finanzielle Entlastung bei den Stromkosten durch ihren Wegfall wirklich?

Was ist die EEG-Umlage und wieso wird sie abgeschafft?

Der Strompreis setzt wie folgt zusammen: Kosten für Beschaffung und Vertrieb von Strom, Kosten für die Nutzung der Stromnetze und staatlich veranlasste Bestandteile. Zu letzteren gehört neben verschiedenen steuerlichen Abgaben auch die EEG-Umlage.

Diese gibt es seit dem Jahr 2000, die Abkürzung EEG steht für Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es handelt sich um einen Aufpreis auf die Stromkosten, der zur Finanzierung der Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien dient. Jährlich wird entsprechend den benötigten finanziellen Mitteln zum Ausbau von Solar-, Wind-, Wasser- und Biomassekraftwerken ein Betrag berechnet, der auf den Strompreis pro Kilowattstunde (kWh) aufgeschlagen wird.

Die Betreiber der Stromübertragungsnetze (ÜNB) berechnen die EEG-Umlage bei den Stromversorgern. Die Stromversorger geben diese Kosten an die Stromkunden weiter - also jeden, der eine Stromrechnung erhält. Dabei gibt es natürlich Ausnahmen: So müssen einige Unternehmen etwa keine EEG-Umlage zahlen.

Im Jahr 2021 lag die EEG-Umlage bei 6,5 Cent/kWh, Anfang 2022 wurde sie zur Entlastung der Stromkunden auf 3,72 Cent/kWh herabgesetzt.

Abgeschafft wird die Umlage zum 1. Juli 2022, um dem momentanen Energiepreis abzuschwächen und die Stromkunden in Deutschland zu entlasten. Ab diesem Stichtag wird die Umlage vom Bund auf dem Energie- und Klimafonds (EKF) bezahlt. Die Bundesregierung gibt an, dass die Belastung des EKF durch die EEG-Umlage zukünftig rund 6,6 Milliarden Euro betragen wird.

Beispielrechnung: Wie viel sparen Stromkunden 2022 durch die Absenkung und den Wegfall?

Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge betrugen die Stromkosten in Deutschland im ersten Halbjahr 2021 für Privathaushalte durchschnittlich 32,62 Cent/kWh. Statista zufolge haben vierköpfige Haushalte in Deutschland 2021 abhängig von der Art ihrer Wohnung (Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus) zwischen 2.600 und 5.000 kWh Strom verbraucht. Die folgende Beispielrechnung wird mit dem Mittelwert von 3.800 kWh durchgeführt. Die (halb-)jährliche Stromabrechnung wird über die Formel Strompreis in Euro x verbrauchte kWh ermittelt.

Die Stromkostenrechnung eines vierköpfigen Haushalts, der 2021 3.800 kWh Strom verbraucht hat, beträgt also insgesamt 1.239,56 Euro - zu dieser Zeit lag die EEG-Umlage bei 6,5 Cent/kWh.

0,3262 € x 3.800 = 1.239,56 €

Im ersten Halbjahr 2022 liegt die EEG-Umlage bei 3,72 Cent/kWh. Übernimmt man die von Destatis angegebenen durchschnittlichen Stromkosten/kWh aus dem Jahr 2021, liegt der durchschnittliche Strompreis 2022 also bei 32,62 Cent/kWh - 3,72 Cent/kWh und beträgt damit 28,9 Cent/kWh. Wenn der vierköpfige Haushalt in diesem Halbjahr genau die Hälfte seiner 3.800 kWh verbraucht, betragen die Stromkosten des vierköpfigen Haushalts für das erste Halbjahr 2022 also genau 549,10 Euro:

0,289 € x 1.900 = 549,1 €

Übernimmt man die von Destatis angegebenen Stromkosten auch für das zweite Halbjahr 2022 und zieht die gesamte EEG-Umlage 2021 ab, liegt der durchschnittliche Strompreis bei 26,12 Cent/kWh. Für ihren übrigen Stromverbrauch erhält der vierköpfige Haushalt also am Ende des zweiten Halbjahres eine Rechnung über 496,28 Euro:

32,62 Cent/kWh - 6,5 Cent/kWh = 26,12 Cent/kWh

0,2612 € x 1.900 = 496,28 €

2022 zahlt der vierköpfige Haushalt damit insgesamt 1.045,38 Euro Stromkosten und hat bereits 194,18 Euro gespart:

549,1 € + 496,28 € = 1.045,38 €

1.239,56 € - 1.045,38 € = 194,18 €

Beispielrechnung: Wie viel sparen Stromkunden 2023 durch den Wegfall?

Übernimmt man die von Destatis angegebenen durchschnittlichen Stromkosten 2021 abzüglich der EEG-Umlage für das gesamte Jahr 2023, ergeben sich für den vierköpfigen Haushalt Stromkosten in Höhe von 992,56 Euro.

0,2612 € x 3.800 = 992,56 €

Damit spart der vierköpfige Haushalt 2023 im Vergleich zu 2021 genau 247 Euro.

Wie spürbar ist diese Entlastung wirklich?

Wie das Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichtet, argumentieren Umweltorganisationen gegen die Abschaffung der EEG-Umlage. Eine Absenkung der Stromkosten würde Verbraucher dazu animieren, mehr Energie zu verbrauchen - welche trotz Erneuerbare-Energien-Gesetz immer noch größtenteils auf herkömmliche Weise und damit umweltschädlich (etwa mit Braunkohle) hergestellt wird. Dass die Preise jedoch tatsächlich so stark sinken werden, wie von der Bundesregierung angekündigt, bezweifelt der Energiedachverbands BDEW. Angesichts des aktuellen Energieversorgungsmarktes "könnten die hohen Kosten, die die Energieversorger für den Einkauf von Strom zahlen müssen, den senkenden Effekt der EEG-Umlage teilweise oder vollständig aufheben," so eine BDEW-Sprecherin gegenüber dem RND. Genaue Zahlen nennt die Sprecherin nicht.

Olga Rogler / Redaktion finanzen.net

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