Behandlung per Smartphone: So verwendet man Gesundheitsapps
In Deutschland haben Millionen gesetzlich Versicherte Anspruch auf kostenlose Gesundheits-Apps, die von den Krankenkassen erstattet werden. Diese sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und Präventions-Apps werden jedoch überraschend wenig genutzt.
Apps mit vielfachen Funktionen
Gesundheits-Apps ermöglichen es Patienten, viele Behandlungen und Präventionsmaßnahmen digital zu absolvieren, oft ohne einen Praxisbesuch. Beispielsweise können Apps zur Therapie von Erektionsstörungen oder zur Vorbeugung von Diabetes und Adipositas eingesetzt werden. Diese DiGAs müssen vor ihrer Verordnung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen werden.
Geringe Investitionen von Krankenkassen
Obwohl hunderte solcher Apps verfügbar sind, investieren die Krankenkassen laut Business Insider vergleichsweise wenig in deren Nutzung. Zum Beispiel gab die AOK Bayern auf Anfrage von Business Insider bekannt, dass sie im Jahr 2023 nur 3,2 Millionen Euro für DiGAs ausgab, obwohl sie rund 4,6 Millionen Versicherte hat. Die DAK investierte trotz 5,4 Millionen Versicherten demnach nur 5,7 Millionen Euro in DiGAs.
Laut Informationen von Business Insider geben große gesetzliche Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK) im Durchschnitt weniger als einen Euro pro Versicherten im Jahr für DiGAs aus. Im Jahr 2023 gab die TK nur rund 10 Millionen Euro für DiGAs aus, obwohl sie etwa 11,4 Millionen Versicherte hatte, berichtet Business Insider. Ähnlich gering fielen die Ausgaben bei anderen großen Kassen wie der DAK und der AOK aus.
Bürokratische Hürden bremsen
Eine Ursache für die geringe Nutzung könnten bürokratische Hürden sein. Business Insider berichtet über Vorwürfe, dass Krankenkassen die Verordnung von DiGAs durch zusätzliche Prüfungen verzögern würden. Das Bundesamt für soziale Sicherung hat die Kassen bereits ermahnt, sich nicht in die ärztlichen Verordnungen einzumischen.
Neben DiGAs können Versicherte auch Präventionskurse über Apps nutzen, die ohne ärztliche Verordnung von den Kassen erstattet werden. Diese Kurse müssen von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein, um bezuschusst zu werden.
Trotz der geringen Investitionen der Krankenkassen in DiGAs, gewinnen Gesundheits-Apps allgemein an Beliebtheit. Eine Civey Umfrage, über die das Ärzteblatt berichtet, zeigt, dass fast ein Drittel der Deutschen niedrigschwellige Gesundheitsanwendungen wie Meditations-Apps oder Schrittzähler nutzt. Diese fallen jedoch nicht unter die Kategorie der erstattungsfähigen DiGAs oder Präventionskurse.
Neues Gesetz stärkt Leistungsanspruch
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde ein neuer Leistungsanspruch auf DiGAs eingeführt. Wie das Bundesministerium für Gesundheit berichtet, sollen diese CE-gekennzeichneten Medizinprodukte Versicherte bei der Behandlung von Krankheiten oder der Bewältigung von Beeinträchtigungen unterstützen. Die Anwendungen decken ein breites Spektrum ab, von Diabetologie und Kardiologie bis hin zu Psycho- und Physiotherapie.
DiGAs können entweder von Ärzten oder nach Genehmigung durch die Krankenkasse verordnet werden. Voraussetzung ist eine Prüfung durch das BfArM, bei der Aspekte wie Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Datenschutz bewertet werden. Ein Verzeichnis der zugelassenen DiGAs ist online verfügbar und bietet umfassende Informationen für Versicherte und Leistungserbringer.
Zukünftig sollen Patienten die Möglichkeit haben, therapierelevante Daten aus DiGAs in ihre elektronische Patientenakte einzustellen. Zudem wurde ein Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen (DiPA) eingeführt, die pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen sollen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die digitale Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern und die Nutzung von Gesundheits-Apps zu fördern.
Redaktion finanzen.net
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