Bußgelder möglich

Aufgepasst: Diese Verkehrsschilder sind vielen unbekannt

19.03.24 22:15 Uhr

Von wegen Durchblick! Die mysteriösen Verkehrszeichen und ihre Folgen beim Ignorieren | finanzen.net

Egal ob Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer - Verkehrsschilder begegnen uns jeden Tag. Selbst als Fußgänger gilt es, einige Schilder im Straßenverkehr zu beachten. Dennoch gibt es Verkehrszeichen, die den wenigsten Menschen bekannt sind. Welche sind das und was passiert bei Nicht-Beachtung?

Die Redewendung "den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen" ist vielen Menschen geläufig und die Bedeutung verständlich: Wer sich zu sehr mit Details beschäftigt, verliert so manches Mal den Blick für das große Ganze. Diese Redewendung lässt sich leicht auf die Verkehrsschildsituation in Deutschland übertragen. Da es laut Angaben des ADAC über 400 verschiedene Verkehrszeichen gibt, verlieren viele Verkehrsteilnehmer schnell mal den Überblick. Neben Gefahrenzeichen gibt es auch noch Vorschrift-, Richt- und Zusatzzeichen, aber auch Schilder die unter die Kategorie "sonstige Zeichen" fallen. Bei so vielen Schilder wird in Deutschland gerne auch vom "Schilderwald" gesprochen.

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Im Folgenden wird eine kleine Auswahl von eher unbekannten Schildern vorgestellt.

"Anlieger frei"

Das Schild mit der Aufschrift "Anlieger frei" zählt zu der Kategorie der Zusatzzeichen und tritt in der Regel zusammen mit einer Sperrscheibe auf. Die Durchfahrt ist also für Fahrzeuge aller Art verboten, es sei denn, man zählt zu den so genannten Anliegern. Doch ab wann ist das tatsächlich der Fall?

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Laut dem Technikmagazin CHIP ist - entgegen der Erwartung - Anlieger kein Synonym für Anwohner. Tatsächlich sei es viel mehr so, dass ein Anliegen vorliegen muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in einem an der Straße liegenden Haus wohnt, dort jemanden besucht, etwas abliefert oder zum Arzt geht. Was viele jedoch nicht wissen: Auch Radfahrer müssen bei diesem Schild, sofern keine Zusätze auf dem Schild oder Anliegen vorhanden sind, absteigen, so das Portal. Besondere Vorsicht gelte im Übrigen bei Forst- oder Waldwegen, da diese oft nur durch Landwirte zu benutzen sind.

Doch in der Realität sei die Überprüfung eines möglichen Anliegens schwer, weshalb in der Regel nicht mit Bußgeldern oder sonstigen Konsequenzen gerechnet werden müsse. Wird man jedoch erwischt, könne dies bei Radfahrern zu einem Bußgeld zwischen 25 und 40 Euro, bei Kfz (je nach Gewichtsklasse) zwischen 50 und 100 Euro führen.

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"Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme"

Das Verkehrsschild, welches eine beidseitige Fahrbahnverengung anzeigt und zu der Kategorie der Gefahrzeichen zählt, wirft bei vielen Fahrern die Frage nach der Vorfahrt auf.

Laut der Kreiszeitung kann die Situation so beschrieben werden, dass zwei Autos auf einer zweispurigen Straße in dieselbe Richtung fahren. Das benannte Verkehrsschild zeigt an, dass aus den beiden Spuren gleich ein einziger Fahrstreifen wird. Welches der beiden Fahrzeuge nun zuerst fahren darf, ist oftmals unklar. Das Portal berichtet von einem Unfall, der sich im Jahr 2018 zugetragen habe, nachdem ein Lkw-Fahrer auf die andere Spur zog. Er habe das neben ihm fahrende Fahrzeug nicht gesehen. Die Fahrerin des Pkw sei jedoch der Überzeugung gewesen, Vorfahrt zu haben. Deshalb habe sie nicht gebremst und sei folglich nicht bereit gewesen, den Schaden zu teilen. Nachdem das Verfahren schließlich im Bundesgerichtshof (BHG) angelangt sei, haben beide Parteien zahlen müssen. Grund sei das "Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme".

Gültig sei dies laut der Kreiszeitung jedoch nur bei beidseitiger Fahrbahnverengung. Bei einer einseitigen Fahrbahnverengung gelte bei Ende der Spur die Anwendung des Reißverschlussverfahrens.

"Grünpfeil"

Das Schild mit dem grünen Pfeil wird unter der Kategorie "sonstige Zeichen" verortet. Zu finden ist das kleine Schild seitlich an manchen Ampeln. Doch welche Bedeutung steckt hinter dem "Grünpfeil"?

Laut dem Fernsehsender Sat.1 gilt bei diesen Schildern, dass auch bei einer roten Ampel rechts abgebogen werden darf. Dies diene der Reduktion von Wartezeiten, aber auch Abgase und Lärm sollen so minimiert werden. Jedoch biete der kleine grüne Pfeil keine Freikarte, sondern fungiere ähnlich wie ein Stoppschild. Jedes Fahrzeug müsse zunächst an der Haltelinie anhalten, um die Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Erst wenn sich vergewissert wurde, dürfe losgefahren werden.

Vorsicht gilt jedoch bei Zusätzen. Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 existiert der grüne Pfeil auch in einer Version, die ausschließlich für Radfahrer gültig ist. Dies diene der Prävention von Fahrradunfällen, da diese meist durch rechts abbiegende Fahrzeuge verursacht werden, so der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Maren Winter / Shutterstock.com