Bußgelder

Lärmbelästigung: Übermäßig lautes Zuschlagen der Autotür kann mit Bußgeld bestraft werden

13.03.24 22:38 Uhr

Knallende Konsequenzen: Bußgeldfalle bei zu lauten Autotüren - das sollten Sie wissen! | finanzen.net

Aussteigen und die Autotür lautstark zuknallen? Dafür kann unter Umständen ein Bußgeld anfallen.

Eine Gemeinde macht es vor: 80 Euro Bußgeld für zu lautes Türen schließen

In Erdmannhausen, einer überschaubaren Gemeinde in Baden-Württemberg, wurde ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro für das zu laute Zuknallen der Autotür beschlossen. Die Gemeinde mit gerade einmal 5.000 Einwohnern, so berichtet es Spiegel Online, habe laut dem Bürgermeister keine Probleme mit Lärm. Der SWR hat jedoch bereits darüber berichtet, dass unnötiger Lärm im Ort das Gesprächsthema Nummer eins sei.

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Die kleine Gemeinde ist laut Spiegel-Bericht kein Einzelfall, denn es gibt auch einige andere Gemeinden in Deutschland, die bezüglich der Lärmbelästigung aktiv geworden sind. In der Straßenverkehrs-Ordnung ist im Paragrafen 30 ausdrücklich die Rede davon, dass das übermäßig laute Schließen von Fahrzeugtüren zu unterlassen ist. Es geht dabei um die Vermeidung von Lärmbelästigung.

Fast so teuer wie Geschwindigkeitsüberschreitungen

In einem Bericht des Portals ruhr24.de heißt es, Bußgelder für das laute Zuschlagen der Autotür würden fast so hoch ausfallen wie jene für 15 km/h zu schnell Fahren. Wer innerorts nämlich 15 km/h zu schnell fährt, zahlt üblicherweise ein Bußgeld in Höhe von 78,50 Euro und ist damit ganz schön nah an den 80 Euro für die zugeschlagene Tür dran.

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Studie: Verkehrslärm als bedeutendste Lärmquelle in Deutschland

Einer Studie des Statista Research Departments aus dem Frühjahr 2023 zufolge gaben im Jahr 2017 etwa 19 Prozent der deutschen Bevölkerung an, von Verkehrslärm betroffen gewesen zu sein. Im Jahr 2018 war der Straßenverkehrslärm laut einer Statista-Studie von 2023 überhaupt die bedeutendste Lärmquelle in Deutschland. 45 Prozent der Bevölkerung gaben an, mittelmäßig bis äußerst stark vom Verkehrslärm betroffen zu sein.

Angesichts dieser Ergebnisse lässt sich trotz des Gegenwinds mancher Bürger nachvollziehen, weshalb einige die Bußgelder für unnötig entstandenen Verkehrslärm befürworten.

Redaktion finanzen.net

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