Besitzverhältnisse

Vor- und Nachteile: Gemeinsames Bankkonto - darauf sollte man achten

24.11.23 06:39 Uhr

Achtung beim gemeinsamen Bankkonto: Davor müssen sich Paare in Acht nehmen | finanzen.net

Die große Mehrheit der Deutschen entscheidet sich, wenn sie mit ihrem Partner zusammenziehen, für eine gemeinsame Haushaltskasse. Dabei gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten mit jeweils verschiedenen Vor- und Nachteilen, die es zu bedenken gilt.

Nur ein gemeinsames Konto

Die wohl einfachste Möglichkeit, die Finanzen zusammenzuwerfen, ist, wenn sich ein Paar entscheidet, nur noch ein gemeinsames Konto zu führen. Das spart nicht nur Kontogebühren, sondern ist auch übersichtlich, weil beide darauf Zugriff haben und keine Hin- und Her-Rechnerei mehr nötig ist.

Nachteilig ist hierbei jedoch, dass man dabei jegliche Transaktion vor dem Partner offenlegt. Probleme können insbesondere dann auftreten, wenn die Partner ein sehr unterschiedliches Konsumverhalten haben, denn dann ist der Streit über den "richtigen" Umgang mit dem gemeinsamen Geld vorprogrammiert. Deshalb eignet sich diese Variante eher für Paare, deren Besitzverhältnisse sich schon weitgehend vermischt haben.

Doch selbst wenn man sich noch so gut versteht, ist es empfehlenswert, einen monatlichen Betrag festzulegen, den jeder zur freien Verfügung hat. Dies bewahrt nicht nur eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit und verhindert ärgerliche Gelddiskussionen, so kann man sogar den Partner noch mit Geschenken überraschen, ohne dass dies vorzeitig auffliegt.

Haushaltskonto und eigene Konten

Eine andere Möglichkeit ist natürlich, dass jeder sein eigenes Konto behält und davon einen festgelegten Betrag auf ein gemeinsames Haushaltskonto überweist, von dem dann gemeinsame Ausgaben, wie Miete, Nebenkosten und Lebensmittel, bezahlt werden. Über alle weiteren Ausgaben kann dann jeder individuell entscheiden, ohne dies vor dem Partner offenzulegen oder rechtfertigen zu müssen.

Hierbei gibt es zwei Konten-Varianten: Beim sogenannten "Und-Konto" sind Verfügungen nur möglich, wenn beide Kontoinhaber zustimmen. Anders ist das "Oder-Konto" gestaltet. Hierbei können beide Partner unabhängig über das Geld verfügen - Voraussetzung ist in der Regel allerdings ein gemeinsamer amtlicher Wohnsitz.

Konfliktpotenzial könnte es allerdings geben, wenn die Partner stark unterschiedliche Einkünfte haben. In diesem Fall könnte es eine gerechte Lösung sein, dass beide ihr eigenes Konto behalten und auf ein gemeinsames Haushaltskonto nicht den absolut gleichen Betrag, sondern stattdessen den prozentual gleichen Anteil ihres Gehalts überweisen.

Kinderbetreuung ist Arbeit

Hat ein Paar Kinder, dann führt dies zumeist zu Einkommensverlusten mindestens eines Partners. Auch in diesem Fall ist es am einfachsten, ein Familienkonto zu führen, von dem sämtliche Ausgaben bestritten werden und auf das alle Einkünfte wie Gehälter oder Kindergeld eingehen.

Gibt es einen Hauptverdiener, so sollte er zumindest ein festes Haushaltsgeld auf ein gemeinsames Konto einzahlen, damit der andere Partner Ausgaben bestreiten kann, ohne jedes einzelne Mal um Geld bitten zu müssen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dem erziehenden Partner eine Art "monatliches Gehalt" auf dessen eigenes Konto zu überweisen, um dessen Arbeit für die Familie zu honorieren.

Um unnötige Streitereien oder gar böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Paare jedenfalls das Thema Geld und die Verfügung darüber rechtzeitig im Vorfeld besprechen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Marc Dietrich / Shutterstock.com