Arbeitgeber ändert Arbeitszeit - was ist genau erlaubt?
Manche Arbeitgeber nehmen keine Rücksicht auf die Bedürfnisse ihrer Arbeitnehmer und ändern die Arbeitszeiten eigenmächtig. Doch ist das überhaupt rechtens?
Arbeitsvertrag ist ausschlaggebend
Frühe Arbeitszeiten sind nicht für jeden Arbeitnehmer angenehm. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Arbeitgeber in alleiniger Entscheidung die Arbeitszeiten neu festlegt und auf einem früheren Arbeitsbeginn beharrt. Da stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber das überhaupt rechtlich darf. Hier hilft, wie so oft, ein Blick in das Gesetz. In Paragraf 106 Gewerbeordnung (GewO) wird das sogenannte Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers geregelt, wonach der Arbeitgeber die Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen kann. Laut einem Beitrag der Deutschen Presse-Agentur, in dem Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln, eine Einschätzung gab, dürfe der Arbeitgeber die Arbeitszeiten zwar grundsätzlich bestimmen, müsse aber auch hier die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Sollte ein Betriebsrat bestehen, solle dieser bei der Arbeitszeitfestlegung mitbestimmen.
Ausschlaggebend ist allerdings, was im Arbeitsvertrag steht. Sind die Arbeitszeiten genau geregelt, bleibt dem Arbeitgeber kein Spielraum mehr, eigenständig die Arbeitszeiten festzulegen. Arbeitnehmer sollten daher immer darauf achten, den Arbeitsvertrag genau zu lesen und möglicherweise nochmal nachzuverhandeln, wenn der Vertrag dem Arbeitgeber zu viel Spielraum bei der Stundengestaltung einräumt.
Lange Arbeitszeiten belasten Gesundheit
Laut einem Arbeitszeitreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aus dem Jahr 2021 wünscht sich eine Mehrheit der Arbeitnehmer eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Von den 20.000 befragten Beschäftigten in Deutschland möchten 53 Prozent ihre wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 38,4 Stunden verkürzen. Zudem zeigt die Studie, dass knapp die Hälfte der Befragten eine Umverteilung der Arbeitsstunden auf weniger als fünf Arbeitstage pro Woche befürwortet. Insbesondere untypische Arbeitszeiten und Wochenendarbeit würden die Zufriedenheit der Beschäftigten laut Bericht stark verringern und für ein ungesundes Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben sorgen. Der Report zeigt außerdem, dass hohe Arbeitszeitanforderungen häufig mit einer schlechteren Gesundheit und geringerer Zufriedenheit einhergehen.
Redaktion finanzen.net
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