Alternative Gehaltserhöhung

Wenn der Chef die Gehaltserhöhung verweigert - was Angestellte stattdessen fordern können

15.04.22 21:27 Uhr

Wenn der Chef die Gehaltserhöhung verweigert - was Angestellte stattdessen fordern können | finanzen.net

"Gehaltserhöhung" klingt nicht nur nach mehr Geld auf dem Konto, sondern auch nach Anerkennung der Leistung. Doch was ist, wenn der Vorgesetzte diese verweigert? Statt mehr Geld können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einige andere Extras anbieten.

Viele Mitarbeiter fühlen sich in ihrem Job unterbezahlt. Für Arbeitgeber kann das über kurz oder lang zu einem echten Problem werden. Doch oftmals ist mehr Bruttolohn nicht unbedingt das Beste. Denn die Steigerung der Abgabenlast sorgt dafür, dass bei kleineren Beträgen unter dem Strich nicht viel übrig bleibt. Manchmal ist es vorteilhaft Mitarbeiter anders zu belohnen, ohne das Gehalt zu erhöhen.

Dienstwagen statt Gehaltserhöhung

Manch eine Alternative kann sich für beide Seiten lohnen. Denn auf so genannte Sachbezüge fallen häufig keine oder nur geringe Steuern an. Handeln Arbeitnehmer mit ihrem Vorgesetzten also Jobtickets, Kitabeiträge oder auch Yogakurse aus, profitieren sie wirtschaftlich mehr. Auch ein Firmenwagen oder Fahrrad ist dabei möglich. Vor allem der Dienstwagen ist ein beliebtes Instrument, um Führungskräfte zu binden. Die rein berufliche Nutzung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Darf der Wagen auch privat genutzt werden, muss der Mitarbeiter seinen geldwerten Vorteil monatlich mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuern oder mit einem Fahrtenbuch abrechnen. Anders als beim Dienstwagen können Angestellte ein Firmenfahrrad sogar zu 100 Prozent privat nutzen, ohne dass diese Nutzung zusätzlich versteuert werden muss. Es würde lediglich ein geldwerter Vorteil von einem Prozent des Neupreises anfallen. Bei einem Rad im Wert von 1.000 Euro müssten gerade einmal zehn Euro versteuert werden.

Zuschüsse für Fahrten des Mitarbeiters

Auch Fahrtkostenzuschüsse sind möglich. Zahlt der Chef zusätzlich zum Gehalt eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer und nutzt der Arbeitnehmer sein privates Auto für die täglichen Fahrten zur Arbeit, zahlt der Mitarbeiter hierfür keine Steuern und Sozialabgaben. Das gilt übrigens auch für einen Zuschuss zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Vorteil bleibt allerdings nur steuer- und sozialabgabenfrei, wenn monatlich die Freigrenze von 44 Euro nicht überschritten wird. Dazu gehören auch andere Sachbezüge wie beispielsweise Benzingutscheine. Damit der Aufwand für diesen relativ geringen Betrag nicht zu groß wird, können auch sogenannte Prepaid-Kreditkarten genutzt werden. Als Bonus sind für Mitarbeiter sogar maximal 10.000 Euro pro Jahr als Auszahlung auf die Kreditkarte möglich. Diese muss dann einmalig mit 30 Prozent pauschal versteuert werden und es fällt ein geringer Betrag an Sozialabgaben an.

Steuerfreie Sachzuwendungen und Weiterbildungen

Beliebt sind unter anderem auch Zuwendungen wie Smartphones oder Notebooks. Erhalten Mitarbeiter ein solches Kommunikationsgerät verbilligt oder kostenlos für private Zwecke, müssen sie dafür keine Steuern zahlen. Lediglich der Arbeitgeber müsste pauschal 25 Prozent versteuern. Dafür behält der Chef den Kaufbeleg und regelt gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche wie Reparatur oder Umtausch. Auch Fortbildungen sind eine Möglichkeit, bei der keine Steuern oder Abgaben anfallen. Allerdings müssen diese zu einer verbesserten Einsatzmöglichkeit des Mitarbeiters führen. Hat sie keinen konkreten Bezug zu den Tätigkeiten oder einem Positionswechsel, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein Unternehmen seine Mitarbeiter glücklich machen kann, auch ohne Gehaltserhöhung. Als Mitarbeiter sollte man deshalb nicht darauf warten, bis der Chef von allein darauf kommt.

Redaktion finanzen.net

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