"Blockchainstandort Deutschland"? Neues Zukunftsfinanzierungsgesetz könnte auch dem Krypto-Sektor zugutekommen
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz will das Bundesministeriums der Finanzen den deutschen Kapitalmarkt attraktiver machen - vor allem für Startups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Als weiterer Profiteur des neuen Gesetzes könnte sich aber auch die Krypto-Branche herauskristallisieren.
Werte in diesem Artikel
• Frischekur für Kapitalmarkt
• Fokus auf Digitalisierung
• Blockchain-Technologie könnte berücksichtigt werden
Deutschland soll führender Standort für Startups und Wachstumsunternehmen werden
Ende Juni stellten Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann die Eckpunkte des sogenannten Zukunftsfinanzierungsgesetzes vor. Das Gesetz soll als Bündelung von Maßnahmen verstanden werden, die den Kapitalmarkt modernisieren und Unternehmen den Zugang zu diesem erleichtern sollen. Im Fokus der beiden FDP-Politiker stehen Startups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, wie es in einer Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen heißt.
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"Wir wollen Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen machen. Deshalb verbessern wir den Zugang zum Kapitalmarkt und erleichtern die Aufnahme von Eigenkapital", so Lindner im Rahmen der Ankündigung. "Wir schaffen finanzmarktrechtliche Erleichterungen, entwickeln das Gesellschaftsrecht fort und verbessern die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Im Steuerrecht setzen wir wichtige Impulse, um die Aktienkultur zu stärken. Wir wollen einen Freibetrag schaffen für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Aktienfonds im Privatvermögen. Enge Verlustverrechnungsbegrenzungen heben wir auf und vereinfachen zugleich die Veranlagung."
#Aktie als langfristiger Beitrag zur Stärkung wirtschaftlicher Unabhängigkeit & sozialer Sicherheit muss in 🇩🇪 attraktiver werden, so @c_lindner. Diskutieren Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus Veräußerung von Aktien & Wertpapieren. #Zukunftsfinanzierungsgesetz pic.twitter.com/PQM5SCKm99
- Bundesministerium der Finanzen (@BMF_Bund) June 29, 2022
Digitalisierung soll Kapitalmarkt modernisieren
Das Hauptaugenmerk soll dazu auf der Digitalisierung liegen, wie auch Buschmann Ende Juni erklärte. "Die Digitalisierung am Kapitalmarkt ist ein besonders wichtiges Zukunftsthema. Wir werden das, was wir schon im Handels- und Gesellschaftsrecht etwa mit der Einführung der virtuellen Hauptversammlung, der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen oder der Online-Gründung einer GmbH begonnen haben, konsequent auch für die Kapitalmärkte anwenden." So soll das Gesetz über elektronische Wertpapiere auch auf Aktien ausgeweitet werden. Auch Kapitalerhöhungen sollen unkomplizierter durchgeführt werden.
Laut Ministerium soll das Zukunftsfinanzierungsgesetz in der ersten Hälfte der aktuellen Legislaturperiode in Kraft treten, um möglichst bald sowohl der Wirtschaft, als auch Mitarbeitern und Sparern zu Gute komme. "Dow Jones Newswires" zufolge will Lindner das Gesetzgebungsverfahren möglichst bald starten und innerhalb eines Jahres abschließen.
Krypto-Sektor könnte von Zukunftsfinanzierungsgesetz profitieren
Die Digitalisierung des Kapitalmarkts will das Ministerium unter anderem durch Aktienemissionen in Form elektronischer Wertpapiere voranbringen. Denkbar sei hier auch ein Einsatz der Blockchain-Technologie oder vergleichbarer Ansätze, so die Ankündigung der Behörde. In diesem Zusammenhang sei außerdem eine "verbesserte Übertragbarkeit" von Kryptoanlagen möglich, da das deutsche Recht bisher nur Regeln für ausgewählte Krypto-Assets biete.
Lobende Worte für den Gesetzesentwurf seiner Parteikollegen fand auch Bundestagsmitglied Frank Schäffler. "Den Nagel auf den Kopf getroffen", schrieb der Sprecher für FinTech- und Blockchaininnovationen der FDP-Fraktion Anfang Juli auf seinem Blog. "Die Eckpunkte des Kapitalmarktmodernisierungsgesetzes zeigen, dass die FDP in der Regierung den Investitionsbedarf der Zukunft sicherstellt. Insbesondere im Blockchainbereich sind diese Punkte zukunftsweisend". So beinhalte das Gesetz klarere Regelungen für den Kauf und die Übertragung von Kryptowährungen sowie den Abbau bürokratischer Hürden. "Nicht nur die europäischen Verhandlungen um MiCA und die TFR, sondern auch diese Eckpunkte beweisen, dass wir mit der FDP in der Bundesregierung Vorreiter im Web 3 und bei der Ausschöpfung der Potentiale der Blockchain sein können", fasste Schäffler zusammen. "Ein guter Tag für den Blockchainstandort Deutschland."
"Erschreckendes Unverständnis für die Situation von Startups"
Fintech-Experte und Anwalt Eric Romba, der bei der Kanzlei Osborne Clarke tätig ist, sieht aber noch durchaus Verbesserungsbedarf was das Zukunftsfinanzierungsgesetz angeht, wie er gegenüber "BTC-ECHO" betonte. "Sicherlich stecken hinter den Eckpunkten viele noch offene Detailfragen. Man wird sehen müssen, wie die Umsetzung erfolgt, denn es wird insbesondere im Bereich DLT und Blockchain auch wiederstreitende [sic!] Interessen geben", so Romba gegenüber dem Krypto-Portal.
Doch nicht nur in Bezug auf Kryptowährungen löste die Ankündigung des Ministeriums Widerstand aus. So begrüßte Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbands, das Zukunftsfinanzierungsgesetz zwar grundsätzlich, da ein vereinfachter Ablauf von Börsengängen sowie Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nötig seien. "Den Steuerfreibetrag anzuheben ist aber kein geeignetes Instrument, um Mitarbeiterkapitalbeteiligungen für Startups attraktiv zu gestalten", entgegnete Miele in einer Pressemitteilung des Verbands. "Der Vorschlag offenbart ein erschreckendes Unverständnis für die Situation von Startups." So müsse unbedingt vermieden werden, dass das sogenannte "Dry Income", also das Einkommen ohne Geldfluss, besteuert wird. "Deutschland kann es sich nicht leisten, bei dem wichtigen Thema erneut zu scheitern. Im vergangenen Jahr wurde versäumt, die Rahmenbedingungen international wettbewerbsfähig zu gestalten - mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sollte ein neuer Anlauf unternommen werden. Das ist dringend erforderlich, weil Deutschland europaweit weiterhin einen der letzten Plätze belegt", lautete das Urteil des Vorsitzenden.
Redaktion finanzen.net
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