Krypto-Regulierung

MiCAR: Diese EU-Regeln gelten seit diesem Monat für Krypto-Assets

27.07.24 23:47 Uhr

Markets in Crypto-Assets Regulation: So sieht der europäische Regulierungsrahmen für Kryptowährungen aus | finanzen.net

Seit kurzem gelten in der Europäischen Union die ersten einheitlichen Regeln für Märkte für Kryptowerte. An diese Regeln müssen sich Kryptowährungs-Anbieter nun halten.

Werte in diesem Artikel
Devisen

0,8981 CHF 0,0000 CHF 0,00%

0,9562 EUR 0,0000 EUR 0,00%

0,7915 GBP -0,0003 GBP -0,03%

149,1618 JPY 0,0032 JPY 0,00%

1,0001 USD 0,0000 USD 0,00%

92.333,0566 EUR 6,8862 EUR 0,01%

96.571,1794 USD 7,2023 USD 0,01%

2.638,9839 EUR -3,3998 EUR -0,13%

2.760,1143 USD -3,5558 USD -0,13%

2,4534 EUR -0,0092 EUR -0,37%

2,5660 USD -0,0096 USD -0,37%

0,0054 EUR -0,0000 EUR -0,00%

0,0057 USD 0,0000 USD 0,00%

1,1135 USDT -0,0000 USDT -0,00%

0,0000 BTC 0,0000 BTC 0,00%

0,0004 ETH 0,0000 ETH 0,13%

1,0458 USDT -0,0000 USDT -0,00%

0,4076 XRP 0,0015 XRP 0,38%

1,2634 USDT 0,0004 USDT 0,03%

0,0067 USDT -0,0000 USDT -0,00%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -0,05%

0,0004 ETH 0,0000 ETH 0,13%

0,9999 USDT -0,0000 USDT -0,00%

0,3897 XRP 0,0015 XRP 0,38%

• "Markets in Crypto-Assets Regulation" bringt einheitliche Krypto-Regeln in die EU
• Regelungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und E-Geld Token seit kurzem anwendbar
• Anleger- und Verbraucherschutz im Fokus

Am 20. April 2023 hat das Europäische Parlament die Verordnung "Markets in Crypto-Assets Regulation", kurz MiCAR, beschlossen. Der Rat der Europäischen Union stimmte der Verordnung über Märkte für Kryptowerte am 16. Mai 2023 zu. Am 9. Juni vergangenen Jahres wurde sie dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 29. Juni 2023 in Kraft.

Wer­bung
Über 500+ Kryptos und 3.000 digitale Assets

Bitpanda ist der BaFin-lizenzierte Krypto-Broker aus Österreich und offizieller Krypto-Partner des FC Bayern München. Erstellen Sie Ihr Konto mit nur wenigen Klicks und profitieren Sie von 0% Ein- und Auszahlungsgebühren.

Die MiCAR-Regelungen sind laut der Deutschen Bundesbank zu unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar. Während einzelne Artikel bereits seit dem 29. Juni 2023 galten, sind die Regelungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und E-Geld Token rund um Bitcoin und Co. seit dem 30. Juni 2024 anwendbar. Regelungen bezüglich der Zulassung und laufenden Aufsicht über CASP in Titel V als auch alle weiteren Vorschriften, "die nicht unmittelbar nach Artikel 149 Absatz 4 MiCAR anwendbar sind", sind ab dem 30. Dezember 2024 anwendbar.

Das Ziel von MiCAR ist es laut BaFin "einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht." Der Anleger- und Verbraucherschutz sollen gestärkt und die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpft werden.

Lizenzpflichten

Seit diesem Monat gelten nun in der EU Lizenzpflichten für Krypto-Unternehmen. Diese müssen sich bei der Finanzaufsicht eines europäischen Mitgliedstaats registrieren. Wird eine MiCA-Erlaubnis erteilt, so ist diese für den gesamten EU-Raum gültig. Um eine MiCAR-Lizenz zu erhalten, sind laut Deloitte folgende Voraussetzung nötig: "Sitz von mindestens einem Geschäftsleiter, bzw. einer juristischen Person, in der EU", "Beschreibung der Regelungen für die Unternehmensführung des antragstellenden Anbieters von Krypto-Dienstleistungen", "Nachweis über eine ordnungsgemäße und angemessene Geschäftsorganisation", "Interne Kontrollmechanismen", "Sichere IT-Systeme", "Hinreichendes Risikomanagement".

Whitepaper

Daneben sind Krypto-Unternehmen nun dazu verpflichtet, ein Whitepaper zu veröffentlichen. Das Whitepaper soll dem Anleger- und Verbraucherschutz dienen, indem es potenzielle Kunden aufklären soll. Für verschiedene Kryptowährungen seien laut Deloitte auch verschiedene Whitepaper zu erstellen. "Ein Kryptowerte-Whitepaper sollte allgemeine Informationen über den Emittenten, den Anbieter oder die Person, die die Zulassung des Kryptowerts zum Handel beantragt, das mit dem aufgebrachten Kapital durchzuführende Projekt, das öffentliche Angebot über Kryptowerte oder ihre Zulassung zum Handel, die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte und Pflichten, die für diese Kryptowerte verwendete zugrunde liegende Technologie und die damit verbundenen Risiken enthalten.", heißt es in der Verordnung.

Stablecoins

Im Rahmen der Regelungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und E-Geld Token regelt MiCAR seit kurzem nun auch die Emission von Stablecoins. Durch die Richtlinien sollen die "Risiken für Anleger minimiert und das Vertrauen in digitale Währungen gestärkt werden", berichtet digitaleweltmagazin.de. Die Vorgaben, bestimmte Standards einzuhalten, wie Whitepaper zu veröffentlichen, würden für eine bessere Qualität der Informationen sorgen und Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützen. Die Beschränkung des Angebots auf zugelassene Institute gewährleiste zudem "eine professionelle und verlässliche Handhabung dieser Finanzinstrumente".

Bei den Stablecoins gebe es jedoch noch Unklarheit bei der Lizenzierung von Tether, berichtet BTC-ECHO. Im Genehmigungsverfahren scheine es "zwischen dem Unternehmen und den Regulatoren zu stocken", was für Unsicherheit auf Seite der Anleger als auch der Krypto-Börsen sorge. Laut BTC-ECHO hatten die Handelsplattformen Uphold und OKX angekündigt, den Handel mit dem Stablecoin für Nutzer in der EU aussetzen zu wollen. Auch die Kryptobörse Binance habe erklärt, dass es zu Einschränkungen kommen werde: Der Stablecoin könne nicht mehr erworben werden, der Verkauf oder Umtausch sei aber weiterhin möglich.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Wit Olszewski / Shutterstock.com, r.classen / Shutterstock.com