Bitcoin, Ethereum & Co.: Schafft Singapur die Steuerpflicht für Kryptowährungen ab?
Der Handel und Verkauf von Cyberdevisen galt in Singapur bisher als Dienstleistung, daher musste auf Krypto-Geschäfte Mehrwertsteuer gezahlt werden. Nun denkt der Staat darüber nach, an dieser Regelung zu rütteln.
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Während es so scheint, als ob die USA den Krypto-Markt in Zukunft strenger kontrollieren wollen, versuchen viele Staaten, wie beispielsweise auch die Schweiz, die Krypto-Industrie in ihrem Land zu pushen. Nun gibt es Neuigkeiten aus Singapur. Dort erwäge man, einem Bericht von BTC Echo zufolge, die Mehrheit der Krypto-Geschäfte, zum Beispiel mit Bitcoin, von der Steuerpflicht zu befreien. Diese Regelung solle zum Jahresbeginn 2020 in Kraft treten. Unternehmen sollen sich noch bis zum 26. dieses Monats zu diesem Plan äußern können.
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Wie Bitcoinist berichtet, erklärte der gesetzliche Verwaltungsrat der Regierung von Singapur (IRAS), der für die Steuererhebung zuständig ist: "Die globale Entwicklung und das Wachstum bei der Verwendung von Kryptowährungen führten dazu, dass Steuersysteme ihre Position bei Transaktionen mit Kryptowährungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer überprüfen mussten. Gleichermaßen prüfte IRAS seine Position hinsichtlich der GST nach, um mit diesen Entwicklungen Schritt halten zu können". GST steht für Goods and Services Tax und ist vergleichbar mit der Mehrwertsteuer in Deutschland.
Kryptos als offizielle Zahlungsmittel
Wichtiger Schritt hierbei: Laut Gesetzesentwurf sollen Kryptowährungen in Singapur dann offiziell als Zahlungsmittel betrachtet werden, die Verwendung der digitalen Token bewirke nicht die Erbringung einer Dienstleistung - der Austausch von digitalen Payment-Token gegen Fiatwährungen oder andere digitale Payment-Token soll dann also von der GST ausgenommen sein.
Gültigkeit nur für "digitale Payment-Token"
Doch keine Regel ohne Ausnahme. Stable Coins sollen generell trotzdem weiter versteuert werden. Die Gesetzesänderung solle lediglich für "digitale Payment-Token" gelten. Damit kämen zum Beispiel Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Ripple in Frage für die Steuerbefreiung.
Auf die Geschäfte mit anderen Stable-Coins würde nach wie vor die Steuer auf Waren und Dienstleistungen erhoben werden. So unter anderem Kryptos, die nur über eine private Blockchain gehandelt werden können, oder Token, die an Fiatwährungen gekoppelt sind, wie Facebooks Libra.
Redaktion finanzen.net
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