Wettbewerbsbehinderung: EU befiehlt Lufthansa, Vertrag mit Condor wieder in Kraft zu setzen

15.01.25 16:54 Uhr

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Eigentlich sollte am Montag alles unter Dach und Fach sein. Doch der Verwaltungsrat von ITA Airways verschob seine Sitzung um zwei Tage. Man müsse noch an letzten Details feilen, hieß es. Als neuer Tag für den Vollzug des Einstiegs von Lufthansa Group bei der italienischen Nationalairline wurde der Mittwoch (15. Januar) genannt.Jetzt ist klar, weshalb sich das für die beiden Parteien so wichtige Geschäft wirklich verzögerte. Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein sogenanntes Supplementary Statement of Objections zukommen lassen. Mit diesem Schritt teilt sie Unternehmen mit, dass sie Anhaltspunkte für ein wettbewerbsschädigendes Verhalten sieht. Und das hat es in sich.EU-Kommission will, dass Condor weiter Frankfurt – New York bedientDie Wettbewerbshüter befehlen Lufthansa Group, den zu Weihnachten gekündigten Zubringervertrag (offiziell: Special Prorate Agreement) für Flüge von und nach Frankfurt wieder in Kraft zu setzen. Der Grund: Der Ferienflieger könne ohne die Vereinbarung allenfalls nicht mehr in der Lage sein, die Strecke Frankfurt – New York nachhaltig zu bedienen. Condor könne ohne die aus Europa mit Lufthansa anreisenden Passagiere gezwungen sein, die Route aufzugeben. Es drohe sonst «eine schwere und nicht wiedergutzumachende Schädigung des Wettbewerbs auf diesem Markt, so die EU-Kommission.Doch damit hört der Ärger für Lufthansa Group nicht auf. Denn entdeckt hat Brüssel die heikle Konstellation, weil sie seit vergangenem August das transatlantische Joint Venture A++unter die Lupe nimmt, wie sie jetzt verriet. Dabei geht es um die gemeinsame Planung, Preissetzung und Vermarktung von Flügen von Lufthansa, United and Air Canada zwischen Europa und Nordamerika. Diese enge Zusammenarbeit könne womöglich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, so die EU-Kommission.Joint Venture vermindert den Wettbewerb, findet BrüsselDas Joint Venture vermindere bereits den Wettbewerb, so Brüssel. Deshalb müsse sichergestellt sein, dass Condor weiterhin zwischen Frankfurt und New York fliegen könne. Dies ist allerdings nur eine temporäre Maßnahme, bis die EU-Kommission ihre Untersuchung zum Joint Venture abgeschlossen hat.Sie betont zugleich, es gebe keine gesetzliche Frist für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung. Ihre Dauer hänge von einer Reihe von Faktoren ab, etwas von der Komplexität des Falles, der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission und der Ausübung der Rechte zur Einsprache.Weiter zum vollständigen Artikel bei aeroTELEGRAPH

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Quelle: aeroTELEGRAPH

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