Kolumne

Die betriebliche Altersvorsorge: Lohnt sie sich?

25.12.20 14:35 Uhr

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Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Teil des 3-Säulen-Modells der Altersvorsorge. Dabei unterscheidet man zwischen der Arbeitnehmer-finanzierten und der Arbeitgeber-finanzierten betrieblichen Altersvorsorge. Beide haben Vor- und Nachteile haben, die wir im Folgenden näher beleuchten werden.

Das 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in Deutschland beruht auf drei Säulen: gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.

1. Die gesetzliche Altersvorsorge:
Bei der gesetzlichen Altersvorsorge handelt es sich um eine staatliche Altersvorsorge. Sie finanziert sich über ein Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Beiträge nicht zurückgelegt, sondern an die derzeitigen Rentner ausgezahlt werden (sog. Generationenvertrag).

2. Die betriebliche Altersvorsorge
Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine Betriebsrente vereinbaren. Man unterscheidet dabei die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-finanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV).

3. Die private Altersvorsorge
Bei der privaten Altersvorsorge hat der Versicherungsnehmer einen Sparplan, bei dem in der Regel durch monatliche Beiträge gespart wird. Ab einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt kann man sich anschließend einen gewissen Betrag monatlich auszahlen lassen. Da sich aufgrund des demografischen Wandels, das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentner in der Zukunft stark ändern wird, wird ein deutliches Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus erwartet. Damit ist es offensichtlich, dass es heutzutage nicht mehr ausreicht, nur über die gesetzliche Altersvorsorge abgesichert zu sein.

Betriebliche Altersvorsorge: Formen und Tücken

Die Arbeitnehmer-finanzierte betriebliche Altersvorsorge Die zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge, soll dafür sorgen, dass die Versorgungslücken, die die gesetzliche Altersvorsorge zunehmend aufreißt, zumindest teilweise geschlossen werden. Jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat auch ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Bei der Arbeitnehmer-finanzierten Altersvorsorge investiert der Arbeitnehmer einen gewissen Betrag seines Lohnes in die betriebliche Altersvorsorge. Dabei besteht die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass ein bestimmter Betrag des Gehaltes einbehalten und später in eine zusätzliche Rente umgewandelt wird.

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich vor allem dann, wenn sich der Arbeitgeber finanziell beteiligt. Dadurch bekommt man unabhängig von der betrieblichen Leistung gewissermaßen mehr Gehalt. Problematisch kann es jedoch bei einem Jobwechsel werden. Der Arbeitnehmer hat zwar die Möglichkeit, seine betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich zu seinem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Allerdings gibt es je nach Durchführung verschiedene Regelungen.

Der neue Arbeitgeber entscheidet darüber, ob er den bestehenden Vertrag übernehmen oder das mitgebrachte Kapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen möchte. Außerdem ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, die gleichen Zuschüsse wie der vorherige Arbeitgeber zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat lediglich die Wahl den Vertrag ruhen zu lassen oder ihn privat weiterzuführen.

Ist die betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeber-finanziert, dann tritt der Chef als Versicherungsnehmer auf. Dadurch ist die Auszahlung fast immer nur im Rentenalter möglich. Daher kann man zum Beispiel bei einem finanziellen Engpass oder zur Immobilienfinanzierung vor der Rente nicht auf das Ersparte zurückgreifen.

Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gehen vom monatlichen Bruttogehalt ab. Steuern und Sozialabgaben fallen dann nur noch auf das verbleibende Gehalt an. Somit bekommt der Arbeitnehmer unter dem Strich ein geringeres Nettogehalt als vor der Entgeltumwandlung, hat aber damit schon einen Beitrag zur Altersvorsorge geleistet.

Die Besteuerung der vorherigen Steuerfreibeträge wird im Rentenalter jedoch nachgeholt. Das bedeutet, dass nun die Beiträge der Zusatzrente versteuert und Sozialabgaben geleistet werden müssen, wodurch sich die tatsächliche Höhe der Rente deutlich verringert.

Fazit: Die betriebliche Altersvorsorge ist gut, aber alleine nicht ausreichend

Bei der Altersvorsorge alleine auf die gesetzliche Rente zu bauen ist nicht empfehlenswert. Genauso wenig sind mit der betrieblichen Altersvorsorge alle Probleme hinreichend gelöst. Die betriebliche Altersvorsorge kann zwar eine sinnvolle Zusatzvorsorge sein, doch es sollte stets ein umfassender Blick auf die private Altersvorsorge geworfen werden.

Was ist die passende private Altersvorsorge für mich?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten sich auf den Ruhestand finanziell vorzubereiten. Es ist daher sinnvoll, sich zu Beginn darüber im Klaren zu werden:

1. Wie viel Geld man im Ruhestand benötigt,
2. Wie groß die Differenz von der Wunschvorstellung zur gesetzlichen Rente ist und
3. Wann ungefähr man in Rente gehen möchte

Anschließend muss man sich entscheiden, ob man in Eigenverantwortung, mittels einer herkömmlichen Bankberatung oder mithilfe eines digitalen Anbieters sich für den Ruhestand finanziell absichern möchte.

Investiert man eigenverantwortlich in Anlageklassen und Finanzprodukte, hat man einerseits selbst die Zügel in der Hand und kann entscheiden, wo es lang geht. Andererseits bedeutet dies aber auch viel Zeitaufwand und erfordert ein hohes Finanzwissen. Überlässt man die Geldanlage einer herkömmlichen Bank, so ist dann zwar das notwendige Know-how gegeben, fraglich ist aber, ob das Kapital in gewinnbringende oder Bank-eigene Produkte investiert wird. Zudem kommen noch hohe Gebühren auf Sie zu, da die Bank für den Vertrieb der Produkte in der Regel ordentlich mitverdienen möchte.

Entscheidet man sich jedoch für einen digitalen Anbieter, wie zum Beispiel Ginmon, hat man den Vorteil, dass durch vollautomatisierte Geldanlage mithilfe von Algorithmen das Geld so angelegt wird, dass dadurch der bestmögliche Mehrwert für Sie herausgeholt wird. Da dafür keine Fondsmanager und Vertriebsangestellte benötigt werden, fallen nur geringe Kosten für den Kunden an.

Darüber hinaus hat der Kunde jederzeit einen vollständigen Einblick in die Geldanlage und kann jederzeit Ein- oder Auszahlungen tätigen. Daher sind digitale Anbieter auch in puncto Flexibilität der betrieblichen Altersvorsorge weit überlegen.

Als Chief Investment Officer leitet Fabian Knigge den Bereich Altersvorsorge bei Ginmon. Zuvor war er im Portfolio Management im Bereich Aktien Europa bei Union Investment tätig. Er hält einen Masterabschluss in Finance von der Bocconi-Universität Mailand und ist CFA Charterholder.