Verbraucher aufgepasst

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab 1. Januar 2017

02.01.17 06:02 Uhr

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab 1. Januar 2017 | finanzen.net

Das neue Jahr beginnt mit zahlreichen Neuerungen für deutsche Verbraucher. Für viele gibt es mehr Geld.

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2016 neigt sich dem Ende zu, das neue Jahr steht schon in den Startlöchern. Und mit ihm eine Reihe von Neuregelungen und Gesetzesanpassungen.

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Mehr Geld für Hartz IV-Empfänger

Für Empfänger von Grundsicherung beginnt das neue Jahr mit mehr Geld im Portemonnaie, denn die Leistungen für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, steigen mit dem neuen Jahr. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren fällt die Anpassung besonders hoch aus: Sie erhalten ab Januar 21 Euro mehr Grundsicherung. Dem Plus liegt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts von 2013 zugrunde. Demnach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet, das teilte die Bundesregierung mit. Für Alleinstehende wurde der Satz von 404 auf 409 Euro im Monat angehoben.

Anpassung der Sozialleistungen für Asylbewerber

Asylbewerber in Deutschland erhalten ab Januar einen geringeren Leistungssatz. Weil die Verbrauchsausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung herausgenommen werden, gibt es für alleinstehende Asylbewerber ab 2017 nur noch 332 statt wie bislang 354 Euro.

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Einmaliger, zusätzlicher Feiertag

Einen zusätzlichen Feiertag haben weite Teile Deutschlands am 31. Oktober. Der Reformationstag, gesetzlicher Feiertag eigentlich nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wird 2017 einmalig zu einem arbeitsfreien Feiertag für ganz Deutschland. Am Reformationstag wird Martin Luther gedacht, der seine 95 Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg geschlagen haben soll. 2017 jährt sich dieses Ereignis zum 500. Mal.

Mindestlohn steigt

Erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2015 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland mit Beginn des Jahres. Statt bislang 8,50 Euro pro Stunde gilt dann ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro. Die Anpassung von 34 Cent orientiert sich dabei an der allgemeinen Lohnentwicklung.

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Kindergeld wird angehoben

Der Kinderfreibetrag steigt 2017 von aktuell 4.608 Euro auf dann 4.716 Euro. In einem zweiten Schritt soll es dann 2018 auf 4.788 Euro nach oben gehen. Auch das Kindergeld steigt 2017: Um je zwei Euro pro Monat pro Kind.

Tesla-Neukunden laden nicht mehr kostenlos

Wer sich für den Kauf eines Elektroautos vom Typ Tesla entscheidet, muss künftig für das Aufladen seines Fahrzeuges an den Schnellladestationen bezahlen. Während der Ladevorgang für Bestandskunden weiterhin kostenlos ist, müssen Käufer, die ihr Fahrzeug 2017 erwerben, zeit- und regionsabhängige Preise für die Supercharger zahlen.

Führerschein wird teurer

Wer im neuen Jahr eine theoretische Führerscheinprüfung ablegt, muss statt 11 Euro dann 11,90 Euro bezahlen. Wird die Prüfung am Computer vorgenommen, zahlen Prüflinge 10,60 Euro, die praktische PKW-Prüfung schlägt dann mit 91,50 Euro zu Buche - Motorradfahrer zahlen 121,38 Euro.

Hauptuntersuchung kostet mehr

Auch die Kosten für die Hauptuntersuchung steigen 2017 an. Künftig werden je nach Bundesland Gebühren in Höhe von 35 Euro bis 54,86 Euro erhoben.

Wlan in Zügen wird kostenlos

Wer ab 1. Januar 2017 in ICE-Zügen der Deutschen Bahn unterwegs ist, dem steht ab Januar auch in der zweiten Klasse kostenloses WLAN zur Verfügung. Jeder Zugreisende erhält 200 MB Datenvolumen, darüber hinaus wird die Geschwindigkeit gedrosselt.

Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: kithanet / Shutterstock.com, Zeynep Demir / Shutterstock.com

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