STICHWORT: Migrationsreform - was wird sich an den Grenzen ändern?

10.03.25 14:36 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Um die geplanten Änderungen in der Migrationspolitik haben Union und SPD bei ihren Sondierungsgesprächen besonders lange gerungen. Wie sich die getroffenen Vereinbarungen in der Praxis auswirken, wird unterschiedlich gesehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

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Was wird sich an den Grenzen ändern?

Direkt ändert sich dort gar nichts. Denn es handelt sich bei dem Sondierungspapier bisher lediglich um eine unverbindliche Marschroute, auf die sich CDU, CSU und SPD geeinigt haben. In ihrem gemeinsamen Papier kündigen sie unter anderem umfassendere Zurückweisungen an den Landgrenzen in Abstimmung mit den Nachbarländern an. Sollten die drei Parteien in einigen Wochen einen Koalitionsvertrag unterzeichnen, dürften konkrete Schritte folgen. Die SPD sieht tendenziell mehr rechtliche Hürden als die Union, was eine Zurückweisung auch von Asylsuchenden an den Landgrenzen betrifft. CDU und CSU dürften deshalb daran interessiert sein, dass künftig jemand aus ihren Reihen an der Spitze des zuständigen Innenministeriums steht. Dieses leitet aktuell die SPD-Politikerin Nancy Faeser.

Sie hat zwar sukzessive stationäre Kontrollen für alle Landgrenzen angeordnet, was die Zurückweisung von Menschen mit Einreisesperre und allen, die nicht Asyl beantragen wollen, dort ermöglicht hat. Zu mehr war sie aber unter Verweis auf das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) nicht bereit.

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Welche europarechtlichen Hürden gibt es?

Die Koalitionäre in spe haben vereinbart, "in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn" Zurückweisungen vorzunehmen, auch wenn jemand sagt, er wolle in Deutschland Asyl beantragen. Das ist bisher nicht so. Wer "Asyl" sagt, darf die Grenze passieren, wenn kein temporäres Einreiseverbot vorliegt. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesinnenministerium rund 80.000 unerlaubte Einreisen festgestellt. Dabei kam es in etwa 47.000 Fällen zu einer Zurückweisung - etwa wenn jemand gefälschte Dokumente vorlegte oder weil nach einer Abschiebung eine Einreisesperre ausgesprochen worden war.

Nach der Einreise wird geprüft, ob vielleicht ein anderes Land für das Asylverfahren verantwortlich ist. Ist das nicht der Fall oder die Überstellung dorthin scheitert aus anderen Gründen, beginnt das deutsche Asylverfahren.

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Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, hält Zurückweisungen von Asylsuchenden für möglich. Er sagt: "Wir haben mit unseren Nachbarstaaten jeweils bilaterale Rücknahmeabkommen, die Zurückweisungen auch von Asylsuchenden grundsätzlich ermöglichen." Diese Abkommen seien sogar älter als die EU-Rückführungsrichtlinie. Wenn die Nachbarstaaten dann ebenso agieren würden wie Deutschland, entstünde ein "Dominoeffekt, der durchaus erwünscht wäre".

Die sogenannten Dublin-Regeln, die festlegen, in welchem europäischen Staat ein Schutzsuchender sein Asylverfahren durchlaufen muss, stehen dem zwar entgegen. Einige Politiker und Juristen verweisen allerdings darauf, dass diese Regeln nicht richtig funktionierten, weshalb man sich daran nicht gebunden fühlen müsse. Italien etwa, wo viele Bootsflüchtlinge ankommen, nahm zuletzt praktisch keine Menschen mehr nach den Dublin-Regeln zurück.

Aus Sicht des österreichischen Innenministeriums würde die formlose Rückweisung von Asylbewerbern ohne Dublin-Verfahren dem EU-Recht widersprechen. Österreich werde keine solchen abgewiesenen Personen an der Grenze übernehmen, hieß es in einer ersten Reaktion aus Wien.

Wie effektiv sind Zurückweisungen?

Ohne den sogenannten Dominoeffekt nicht besonders. "Viele der Zurückgewiesenen tauchen am nächsten Tag oder wenige Tage später wieder an anderer Stelle auf", sagt Andreas Roßkopf, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei/Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Dänemark weist an seiner Grenze zu Deutschland bereits Asylsuchende zurück. Allerdings gibt es nur relativ wenige Asylbewerber, die versuchen über die Landgrenze von Deutschland nach Dänemark zu gelangen.

Dänemark kontrolliert seit Jahren in wechselnder Intensität seine Grenzen. Wer sich bei den Grenzkontrollen nicht ausweisen kann und über keine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügt, kann von den Beamten abgewiesen werden. Dänemark muss sich dabei anders als Deutschland nicht an Asyl- und Integrationsvorgaben der EU halten, da es bei seinem EU-Beitritt einen sogenannten Rechtsvorbehalt ausgehandelt hat.

Was ist mit dem Familiennachzug?

Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte dürfen nach wie vor ihre minderjährigen Kinder, Ehepartner und im Falle unbegleiteter Minderjähriger die Eltern zu sich holen. Und zwar auch dann, wenn die Flüchtlinge nicht selbst für Wohnraum und Unterhalt aufkommen können. Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus - dazu gehören viele Syrer

- sollen das vorübergehend gar nicht mehr dürfen. Da die Zahl der

Visa für ihre Angehörigen in den vergangenen Jahren ohnehin auf 1.000 pro Jahr begrenzt war, kämen etwa bei einer Aussetzung dieser Regelung für zwei Jahre 24.000 Angehörige weniger über den Familiennachzug nach Deutschland. "Schutzberechtigte werden über lange Zeiträume von ihren Angehörigen getrennt und ihres Rechts auf Familienleben beraubt", kritisiert Pro Asyl.

Was bedeutet die Vereinbarung für die Bundespolizei?

Die Bundespolizei ist durch die stationären Kontrollen, die es inzwischen an allen Landgrenzen gibt, schon stark gefordert. Das dürfte zunehmen. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat bereits betont, dass die Kontrollen an den Grenzen intensiviert würden. Zudem haben die Sondierungspartner vereinbart, dass sich die Bundespolizei auch an Bahnhöfen im Inland, wenn sie vollziehbar Ausreisepflichtige antrifft, um vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam kümmern und somit eine Abschiebung vorantreiben kann. Bisher ist hier eine Übergabe an die Landespolizei vorgesehen. Die Ausländerbehörde vor Ort bliebe auch bei dem nun vorgeschlagenen neuen Verfahren eingebunden, für das zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssten./abc/DP/mis