Reform der Insolvenzanfechtung rückt näher

17.12.14 14:16 Uhr

   Von Stefan Lange

   BERLIN--Die lange Zeit umstrittene Reform der Insolvenzanfechtung kommt wieder voran. Union und SPD hätten erneut Gespräche mit dem Bundesjustizministerium aufgenommen, erklärten die zuständigen CDU-Experten Elisabeth Winkelmeier-Becker und Heribert Hirte am Mittwoch in Berlin. "Wir begrüßen, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium an den Verhandlungstisch zurückgekehrt ist und die überfällige Reform der Insolvenzanfechtung nun zum Greifen nah ist", sagte Winkelmeier-Becker.

   Hirte erklärte, im Mittelpunkt der Reform werde "eine zielgenaue Begrenzung der sogenannten Vorsatzanfechtung" stehen. Rückforderungen eines Insolvenzverwalters können demnach künftig nicht mehr darauf gestützt werden, dass der Gläubiger dem Schuldner mit einer Stundung oder einer Ratenzahlungsvereinbarung über eine kurzfristige Liquiditätslücke hinweggeholfen hat. Auch soll die Frist für die Anfechtung solcher Fälle von zehn auf vier Jahre verkürzt werden.

   Zudem soll eine Rückforderung weitergehender als bisher ausgeschlossen sein, wenn der Leistung des Schuldners eine gleichwertige Gegenleistung des Gläubigers gegenübersteht (sogenannte Bargeschäfte), wie Hirte erklärte. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer vor einer Rückforderung von Löhnen geschützt sind, soweit diese die Gegenleistung für eine Arbeitsleistung innerhalb der vergangenen drei Monate darstellen.

   Änderungen zur Anfechtung von Zahlungen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung wollen CDU und CSU nicht. "Mit der Union wird es hier keine Änderung geben, die Fiskus, Sozialkassen oder Banken gegenüber der jetzigen Rechtslage besserstellt", erklärte Hirte und Winkelmeier-Becker.

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   DJG/stl/apo

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   December 17, 2014 08:08 ET (13:08 GMT)

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